Gesetz

§ 14 Abs. 1 Satz 3 UStG

Ausstellung von Rechnungen (Abs. 1, Satz 3) — Umsatzsteuergesetz

Gesetzeswortlaut

§ 14 UStG · Ausstellung von Rechnungen

amtlicher Text

Absatz 1 · Satz 3

Eine elektronische Rechnung ist eine Rechnung, die in einem strukturierten elektronischen Format ausgestellt, übermittelt und empfangen wird und eine elektronische Verarbeitung ermöglicht.

Amtlicher Gesetzestext · Gesetze im Internet · UStG – zuletzt geändert durch Art. 5 G v. 29.06.2026 (BGBl. 2026 I Nr. 197)

Steuerstoff-Erklärung

Nach § 14 Abs. 1 Satz 3 UStG ist eine elektronische Rechnung eine Rechnung, die

Worum geht es?

§ 14 Abs. 1 Satz 3 UStG steht in steuerstoff für Ausstellung von Rechnungen (Abs. 1, Satz 3) — Umsatzsteuergesetz und wird in 3 Wissensbeiträgen als Rechtsgrundlage herangezogen.

Praxisbedeutung

  • Nach § 14 Abs. 1 Satz 3 UStG ist eine elektronische Rechnung eine Rechnung, die
  • Die gesetzlichen Neuregelungen zur E-Rechnung ergeben sich insbesondere aus § 14 Abs. 1 Satz 2 bis 8, Abs. 2 und 3 UStG. Die Übergangsregelungen stehen in § 27 Abs. 38 UStG.
  • Eine E-Rechnung ist nach § 14 Abs. 1 Satz 3 UStG eine Rechnung, die
  • Eine E-Rechnung i. S. d. § 14 Abs. 1 Satz 3 UStG ist eine Rechnung in einem strukturierten elektronischen Format, das eine elektronische Verarbeitung ermöglicht.

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