§ 3 Nr. 12 Satz 2 EStG
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Auszug aus Steuerstoff-Wissen
Die Mindestgrenze für steuerfreie Aufwandsentschädigungen für ehrenamtliche Tätigkeiten nach § 3 Nr. 12 Satz 2 EStG steigt von bislang 250 EUR auf 275 EUR monatlich. Die Pauschalentschädigung für gelegentliche ehrenamtliche Tätigkeit steigt von 8 EUR auf 9 EUR täglich (R 3.12 Abs. 3 und Abs. 5 LStR 2027-E).
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Worum geht es?
§ 3 Nr. 12 Satz 2 EStG steht in steuerstoff für Weitere Fundstelle zum Beitrag und wird in 1 Wissensbeitrag als Rechtsgrundlage herangezogen.
Praxisbedeutung
- Das Bundeskabinett hat am Mittwoch den Entwurf für geänderte Lohnsteuer-Richtlinien (LStR) 2027 beschlossen. Die seit 2023 geltenden Richtlinien werden damit an Gesetzesänderungen und Rechtsprechung angepasst und konkretisiert.
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