Gesetz

§ 3 Nr. 16 EStG

Steuerfreie Einnahmen (Nr. 16) — Einkommensteuergesetz

Auszug aus Steuerstoff-Wissen

Erstattet der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer anlässlich einer beruflich veranlassten Auswärtstätigkeit die tatsächlichen Reisekosten, kann diese Erstattung nach § 3 Nr. 16 EStG steuerfrei sein. Reisekostenerstattung: Nach § 3 Nr. 16 EStG steuerfrei, soweit die Erstattung die nach § 9 EStG abziehbaren Werbungskosten nicht übersteigt.

Kein Originalwortlaut hinterlegt – gezeigt wird ein inhaltlicher Ausschnitt aus einem steuerstoff-Wissensbeitrag, kein Gesetzes- oder Behördentext.

Worum geht es?

§ 3 Nr. 16 EStG steht in steuerstoff für Steuerfreie Einnahmen (Nr. 16) — Einkommensteuergesetz und wird in 1 Wissensbeitrag als Rechtsgrundlage herangezogen.

Praxisbedeutung

  • Erstattet der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer anlässlich einer beruflich veranlassten Auswärtstätigkeit die tatsächlichen Reisekosten, kann diese Erstattung nach § 3 Nr. 16 EStG steuerfrei sein.
  • Nach § 3 Nr. 16 EStG steuerfrei, soweit die Erstattung die nach § 9 EStG abziehbaren Werbungskosten nicht übersteigt.

Passende Wissensbeiträge

Automatisch aus der Steuerstoff-Wissensdatenbank abgeleitet – jeder Beitrag zitiert genau diese Fundstelle.

Verwandte Fundstellen

Zurück zum Lexikon