Fundstelle

§ 3 Nr. 11 Satz 4 EStG

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Auszug aus Steuerstoff-Wissen

Erfasste Arbeitnehmer Der typisierte Arbeitnehmeranteil wird insbesondere berücksichtigt bei: - in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversicherten Arbeitnehmern, - freiwillig gesetzlich versicherten Arbeitnehmern, etwa höher verdienenden Arbeitnehmern, - Beamten, die unter Verzicht auf einen Beihilfeanspruch steuerfreie Arbeitgeberleistungen nach § 3 Nr. 62 Satz 1 EStG erhalten, z. B. Zuschuss, pauschale Beihilfe oder Beitragserstattung, - gesetzlich Versicherten, die ihre Krankenversicherungsbeiträge vollständig selbst tragen müssen, beispielsweise freiwillig versicherten Beamten oder Empfängern von Versorgungsbezügen, - gesetzlich krankenversicherten Dienstordnungsangestellten (DO-Angestellten). Neu hervorgehoben: DO-Angestellte Der typisierte Arbeitnehmeranteil ist auch bei gesetzlich krankenversicherten Dienstordnungsangestellten anzusetzen. Das gilt sowohl für teilkostenve

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Worum geht es?

§ 3 Nr. 11 Satz 4 EStG steht in steuerstoff für Weitere Fundstelle zum Beitrag und wird in 1 Wissensbeitrag als Rechtsgrundlage herangezogen.

Praxisbedeutung

  • Beamten, die unter Verzicht auf einen Beihilfeanspruch steuerfreie Arbeitgeberleistungen nach § 3 Nr. 62 Satz 1 EStG erhalten, z. B. Zuschuss, pauschale Beihilfe oder Beitragserstattung,

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