Gesetz

§ 3 EStG

Steuerfreie Einnahmen — Einkommensteuergesetz

Auszug aus Steuerstoff-Wissen

Zu den Bezügen zählen insbesondere: - der steuerfreie Teil von Renten und Pensionen, - bestimmte steuerfreie Einnahmen nach § 3 EStG, z. B. Krankengeld oder Wohngeld, - pauschal besteuerte Bezüge, - bestimmte Unterhaltsleistungen, - Kapitalerträge, die der Abgeltungsteuer unterliegen.

Kein Originalwortlaut hinterlegt – gezeigt wird ein inhaltlicher Ausschnitt aus einem steuerstoff-Wissensbeitrag, kein Gesetzes- oder Behördentext.

Worum geht es?

§ 3 EStG steht in steuerstoff für Steuerfreie Einnahmen — Einkommensteuergesetz und wird in 2 Wissensbeiträgen als Rechtsgrundlage herangezogen.

Praxisbedeutung

  • bestimmte steuerfreie Einnahmen nach § 3 EStG, z. B. Krankengeld oder Wohngeld,
  • Aufwandsentschädigungen aus öffentlichen Kassen können unter den Voraussetzungen des § 3 Nr. 12 EStG steuerfrei sein. Private Aufwandsentschädigungen sind grundsätzlich steuerpflichtig; tatsächliche berufliche Aufwendungen können Werbungskosten sein.
  • Ehrenamt: § 3 Nr. 26a EStG gewährt die Ehrenamtspauschale; für bestimmte nebenberufliche Tätigkeiten gilt die höhere Übungsleiterpauschale nach § 3 Nr. 26 EStG.
  • Entgeltumwandlung zugunsten einer betrieblichen Altersversorgung kann den Lohnzufluss in die Versorgungsphase verlagern. Beiträge können insbesondere nach § 3 Nr. 63 EStG steuerfrei sein.
  • Jobticket/Deutschlandticket: zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährte Zuschüsse oder Fahrkarten für begünstigten öffentlichen Linienverkehr können nach § 3 Nr. 15 EStG steuerfrei sein; sie mindern grundsätzlich die Entfernungspauschale.

Passende Wissensbeiträge

Automatisch aus der Steuerstoff-Wissensdatenbank abgeleitet – jeder Beitrag zitiert genau diese Fundstelle.

Verwandte Fundstellen

Zurück zum Lexikon