§ 255 Abs. 2 HGB
Anschaffungs- und Herstellungskosten (Abs. 2) — Handelsgesetzbuch
Auszug aus Steuerstoff-Wissen
1) Immaterielle WG / Herstellungskosten - Aktivierungswahlrecht für selbst geschaffene immaterielle WG des AV handelsrechtlich (§ 248 Abs. 2 HGB); steuerlich Aktivierungsverbot (§ 5 Abs. 2 EStG) → passive latente Steuern (§ 274 HGB). - Forschung nicht aktivierbar, Entwicklung aktivierbar (§ 255 Abs. 2a HGB). - Vertriebskosten nie Teil der HK (§ 255 Abs. 2 S. 4 HGB); MEK/MGK/FEK/FGK Pflicht (§ 255 Abs. 2 HGB).
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Worum geht es?
§ 255 Abs. 2 HGB steht in steuerstoff für Anschaffungs- und Herstellungskosten (Abs. 2) — Handelsgesetzbuch und wird in 5 Wissensbeiträgen als Rechtsgrundlage herangezogen.
Praxisbedeutung
- ⇨ Abschlagsrechnungen, Anzahlungen und unfertige Leistungen
- Forschung nicht aktivierbar, Entwicklung aktivierbar (§ 255 Abs. 2a HGB).
- Vertriebskosten nie Teil der HK (§ 255 Abs. 2 S. 4 HGB); MEK/MGK/FEK/FGK Pflicht (§ 255 Abs. 2 HGB).
- § 6 EStG ist die zentrale steuerliche Bewertungsvorschrift für Wirtschaftsgüter und Schulden des Betriebsvermögens.
- Werbungskosten werden grundsätzlich im Kalenderjahr des Abflusses berücksichtigt (§ 11 Abs. 2 EStG).
Passende Wissensbeiträge
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- Abschlagsrechnungen, Anzahlungen und unfertige LeistungenJahresabschlussUmsatzsteuerliche und bilanzielle Behandlung von Anzahlungen, Abschlagsrechnungen, Schlussrechnungen und unfertigen Leistungen.
- Bilanzierung — immaterielle WG, Vorräte, Rückstellungen, latente SteuernJahresabschlussAktivierungs(verbot/wahlrecht), Herstellungskosten, FIFO/LIFO, drohende Verluste, latente Steuern, IAB, Sammelposten, Krypto.
- § 6 EStG: Bewertung von Wirtschaftsgütern, Rückstellungen, Entnahmen und EinlagenGesetze / Einkommensteuer§ 6 EStG enthält die zentralen steuerlichen Bewertungsvorschriften für Betriebsvermögen. Die Norm regelt insbesondere Anschaffungs- und Herstellungskosten, Teilwertabschreibungen, Rückstellungen, Entnahmen und Einlagen, geringwertige Wirtschaftsgüter sowie Buchwertübertragungen.
- Werbungskosten bei Vermietung und Verpachtung – ÜberblickEinkommensteuerPraxisüberblick zu Werbungskosten nach §§ 9, 21 EStG: Vermietungsabsicht, Leerstand, verbilligte Vermietung, Erhaltungs-/Herstellungskosten, nachträgliche Werbungskosten und Miteigentum.
- Herstellungskosten: Begriff, Umfang, Aktivierung und AbgrenzungHerstellungskostenHerstellungskosten erfassen Aufwendungen für die Herstellung, Erweiterung oder wesentliche Verbesserung eines Vermögensgegenstands. Der Beitrag erklärt Abgrenzung, Aktivierungspflichten und -wahlrechte, anschaffungsnahe Herstellungskosten, Gemeinkosten, Fremdkapitalzinsen sowie Besonderheiten bei immateriellen Vermögensgegenständen.
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