Gesetz

§ 255 HGB

Anschaffungs- und Herstellungskosten — Handelsgesetzbuch

Auszug aus Steuerstoff-Wissen

Der Anschaffungskostenbegriff orientiert sich im Übrigen an § 255 HGB.

Kein Originalwortlaut hinterlegt – gezeigt wird ein inhaltlicher Ausschnitt aus einem steuerstoff-Wissensbeitrag, kein Gesetzes- oder Behördentext.

Worum geht es?

§ 255 HGB steht in steuerstoff für Anschaffungs- und Herstellungskosten — Handelsgesetzbuch und wird in 2 Wissensbeiträgen als Rechtsgrundlage herangezogen.

Praxisbedeutung

  • Handelsbilanz: Anlagevermögen oder Umlaufvermögen?
  • Der Anschaffungskostenbegriff orientiert sich im Übrigen an § 255 HGB.

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