Gesetz

§ 5 Abs. 4 EStG

Gewinnermittlung bei Bilanzierung (Abs. 4) — Einkommensteuergesetz

Auszug aus Steuerstoff-Wissen

Für Zuwendungen anlässlich persönlicher Dienstjubiläen enthält § 5 Abs. 4 EStG eine Sonderregelung zur pauschalen Ermittlung der Wahrscheinlichkeit.

Kein Originalwortlaut hinterlegt – gezeigt wird ein inhaltlicher Ausschnitt aus einem steuerstoff-Wissensbeitrag, kein Gesetzes- oder Behördentext.

Worum geht es?

§ 5 Abs. 4 EStG steht in steuerstoff für Gewinnermittlung bei Bilanzierung (Abs. 4) — Einkommensteuergesetz und wird in 1 Wissensbeitrag als Rechtsgrundlage herangezogen.

Praxisbedeutung

  • Für Zuwendungen anlässlich persönlicher Dienstjubiläen enthält § 5 Abs. 4 EStG eine Sonderregelung zur pauschalen Ermittlung der Wahrscheinlichkeit.

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