Gesetz

§ 5 Abs. 1 Satz 1 EStG

Gewinnermittlung bei Bilanzierung (Abs. 1, Satz 1) — Einkommensteuergesetz

Auszug aus Steuerstoff-Wissen

Das handelsrechtliche Niederstwertprinzip gilt über § 5 Abs. 1 Satz 1 EStG grundsätzlich auch für die Steuerbilanz. Steuerlich entspricht dem niedrigeren handelsrechtlichen Wert grundsätzlich der niedrigere Teilwert.

Kein Originalwortlaut hinterlegt – gezeigt wird ein inhaltlicher Ausschnitt aus einem steuerstoff-Wissensbeitrag, kein Gesetzes- oder Behördentext.

Worum geht es?

§ 5 Abs. 1 Satz 1 EStG steht in steuerstoff für Gewinnermittlung bei Bilanzierung (Abs. 1, Satz 1) — Einkommensteuergesetz und wird in 2 Wissensbeiträgen als Rechtsgrundlage herangezogen.

Praxisbedeutung

  • Das handelsrechtliche Niederstwertprinzip gilt über § 5 Abs. 1 Satz 1 EStG grundsätzlich auch für die Steuerbilanz. Steuerlich entspricht dem niedrigeren handelsrechtlichen Wert grundsätzlich der niedrigere Teilwert.
  • Materieller und formeller Bilanzenzusammenhang

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