§ 5 Abs. 1 Satz 1 EStG
Gewinnermittlung bei Bilanzierung (Abs. 1, Satz 1) — Einkommensteuergesetz
Auszug aus Steuerstoff-Wissen
Das handelsrechtliche Niederstwertprinzip gilt über § 5 Abs. 1 Satz 1 EStG grundsätzlich auch für die Steuerbilanz. Steuerlich entspricht dem niedrigeren handelsrechtlichen Wert grundsätzlich der niedrigere Teilwert.
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Worum geht es?
§ 5 Abs. 1 Satz 1 EStG steht in steuerstoff für Gewinnermittlung bei Bilanzierung (Abs. 1, Satz 1) — Einkommensteuergesetz und wird in 2 Wissensbeiträgen als Rechtsgrundlage herangezogen.
Praxisbedeutung
- Das handelsrechtliche Niederstwertprinzip gilt über § 5 Abs. 1 Satz 1 EStG grundsätzlich auch für die Steuerbilanz. Steuerlich entspricht dem niedrigeren handelsrechtlichen Wert grundsätzlich der niedrigere Teilwert.
- Materieller und formeller Bilanzenzusammenhang
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