§ 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG
Einkünfte aus Kapitalvermögen (Abs. 1, Nr. 1) — Einkommensteuergesetz
Auszug aus Steuerstoff-Wissen
wenn die Leistungen der Stiftung ihrer Art nach beim Empfänger zu Einnahmen nach § 20 Abs. 1 Nr. 1 oder Nr. 2 EStG führen können. 4. Würden diese Leistungen beim Empfänger unter § 20 Abs. 1 Nr. 1 oder Nr. 2 EStG fallen?
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Worum geht es?
§ 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG steht in steuerstoff für Einkünfte aus Kapitalvermögen (Abs. 1, Nr. 1) — Einkommensteuergesetz und wird in 3 Wissensbeiträgen als Rechtsgrundlage herangezogen.
Praxisbedeutung
- wenn die Leistungen der Stiftung ihrer Art nach beim Empfänger zu Einnahmen nach § 20 Abs. 1 Nr. 1 oder Nr. 2 EStG führen können.
- Würden diese Leistungen beim Empfänger unter § 20 Abs. 1 Nr. 1 oder Nr. 2 EStG fallen?
- ► Nicht unter § 20 Abs. 1 Nr. 1 oder Nr. 2 EStG fallen
- ob Ausschüttungen ihrer Art nach zu Einnahmen nach § 20 EStG führen können.
- Einnahmen nach § 20 Abs. 1 Nr. 1 oder Nr. 2 EStG auszulösen,
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Verwandte Fundstellen
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- § 20 Abs. 2 EStG – Einkünfte aus Kapitalvermögen (Abs. 2) — Einkommensteuergesetz
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- § 20 EStG – Einkünfte aus Kapitalvermögen — Einkommensteuergesetz