Gesetz

§ 20 Abs. 1 Nr. 2 EStG

Einkünfte aus Kapitalvermögen (Abs. 1, Nr. 2) — Einkommensteuergesetz

Auszug aus Steuerstoff-Wissen

wenn die Leistungen der Stiftung ihrer Art nach beim Empfänger zu Einnahmen nach § 20 Abs. 1 Nr. 1 oder Nr. 2 EStG führen können. 4. Würden diese Leistungen beim Empfänger unter § 20 Abs. 1 Nr. 1 oder Nr. 2 EStG fallen?

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Worum geht es?

§ 20 Abs. 1 Nr. 2 EStG steht in steuerstoff für Einkünfte aus Kapitalvermögen (Abs. 1, Nr. 2) — Einkommensteuergesetz und wird in 2 Wissensbeiträgen als Rechtsgrundlage herangezogen.

Praxisbedeutung

  • wenn die Leistungen der Stiftung ihrer Art nach beim Empfänger zu Einnahmen nach § 20 Abs. 1 Nr. 1 oder Nr. 2 EStG führen können.
  • Würden diese Leistungen beim Empfänger unter § 20 Abs. 1 Nr. 1 oder Nr. 2 EStG fallen?
  • ► Nicht unter § 20 Abs. 1 Nr. 1 oder Nr. 2 EStG fallen
  • ob Ausschüttungen ihrer Art nach zu Einnahmen nach § 20 EStG führen können.
  • Einnahmen nach § 20 Abs. 1 Nr. 1 oder Nr. 2 EStG auszulösen,

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