UStAE
Umsatzsteuer-Anwendungserlass der Finanzverwaltung
Auszug aus Steuerstoff-Wissen
57 War der Rechnungsersteller zur Ausstellung einer E-Rechnung verpflichtet, kann eine stattdessen ausgestellte sonstige Rechnung, z. B. eine durch ein Kassensystem erzeugte Rechnung, nach Abschn. 15.2a Abs. 7 UStAE durch Ausstellen einer E-Rechnung berichtigt werden. Die E-Rechnung muss durch eine spezifische und eindeutige Bezugnahme auf die ursprüngliche Rechnung zum Ausdruck bringen, dass es sich um eine berichtigte Rechnung handelt. 58 Erfolgt keine Rechnungsberichtigung durch nachträgliches Ausstellen einer E-Rechnung, sind die in einer sonstigen Rechnung enthaltenen Angaben im Hinblick auf den Vorsteuerabzug als mögliche objektive Nachweise i.S.v. Abschn. 15.2a Abs. 1a UStAE zu berücksichtigen.
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Worum geht es?
UStAE steht in steuerstoff für Umsatzsteuer-Anwendungserlass der Finanzverwaltung und wird in 17 Wissensbeiträgen als Rechtsgrundlage herangezogen.
Praxisbedeutung
- E-Rechnung, Vorsteuerabzug und Übergangsregelungen 2025–2027
- Ist der Zahlende zum Vorsteuerabzug berechtigt, wird die geleistete Anzahlung bilanziell grundsätzlich mit dem Nettobetrag erfasst. Die abziehbare Vorsteuer gehört nicht zu den Anschaffungs- oder Herstellungskosten.
- ### Wichtig: Keine Änderung der Bemessungsgrundlage bei Ablösung durch Bankbürgschaft
- Der UStAE 15a.3 behandelt die Berichtigung des Vorsteuerabzugs bei Änderung der Verhältnisse, insbesondere im Zusammenhang mit Immobilien und deren Nutzung. Er ist daher für die Frage nach dem Vorsteuerabzug bei einem Verkauf nach vorheriger Option relevant.
- Auch für Leistungsbezüge während des Leerstands vor der erstmaligen Verwendung richtet sich der Vorsteuerabzug nach der im Zeitpunkt des jeweiligen Leistungsbezugs gegebenen Verwendungsabsicht. Hierzu wird auf Abschnitt 15.12 Abs. 2 bis 2b UStAE verwiesen.
Passende Wissensbeiträge
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- E-Rechnung, Vorsteuerabzug und Übergangsregelungen 2025–2027E-RechnungÜberblick zur Pflicht zur E-Rechnung, zu den Folgen eines falschen Rechnungsformats für den Vorsteuerabzug, zur Rechnungsberichtigung, zu Ausnahmen sowie zu den Übergangsregelungen des § 27 Abs. 38 UStG.
- Umsatzsteuer – Anzahlungen und VorauszahlungenUmsatzsteuerVorsteuerabzug aus geleisteten Anzahlungen, Steuerentstehung bei erhaltenen Anzahlungen und Anforderungen an Anzahlungsrechnungen.
- Bauwirtschaft: Behandlung von Anzahlungen mit SicherheitseinbehaltUmsatzsteuerUmsatzsteuer und Vorsteuerabzug bei Anzahlungen, Schlussrechnungen und Sicherheitseinbehalten: Fallbeispiel mit Bankbürgschaft, Berichtigung nach § 17 UStG und unrichtigem Steuerausweis.
- Immobilienverkauf: Vorsteuerabzug, Option und § 15a UStGUmsatzsteuerVoraussetzungen und Auswirkungen des Vorsteuerabzugs bei Immobilien, insbesondere bei Option zur Umsatzsteuer, geänderter Verwendungsabsicht, Leerstand, Veräußerung und Vorsteuerberichtigung nach § 15a UStG; die bereitgestellte Quelle bezieht zudem Beraterkosten ausdrücklich in die Prüfung ein.
- Kostenteilungsgemeinschaft: IT-, Empfangs- und Verwaltungsleistungen nach § 4 Nr. 29 UStGUmsatzsteuerIT- und Empfangsleistungen können in einer Kostenteilungsgemeinschaft steuerfrei sein, wenn sie unmittelbar für die begünstigte Tätigkeit erbracht werden und die Gemeinschaft nur die Kosten erstattet. Allgemeine Verwaltungsleistungen sind regelmäßig steuerpflichtig.
- Umsatzsteuer – § 13b UStG: Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers (Reverse Charge)UmsatzsteuerPrüfungsschema und Praxiswissen zu § 13b UStG: Leistungstatbestände, Empfängerqualifikation, Vereinfachungsregel, Rechnung, Vorsteuer, Energie, Grundstücke, Bau- und Gebäudereinigungsleistungen.
- Vorsteuerabzug und unentgeltliche Wertabgabe – geänderte Verwaltungsauffassung 2026UmsatzsteuerBei Änderungen des Nutzungsverhältnisses zwischen unternehmerischem Bereich und nichtwirtschaftlicher Tätigkeit im engeren Sinne ist nach neuer Verwaltungsauffassung grundsätzlich keine unentgeltliche Wertabgabe mehr anzunehmen. Stattdessen ist eine Vorsteuerberichtigung nach § 15a UStG unter Beachtung des § 44 UStDV zu prüfen.
- UStAE 1.4 – Mitgliederbeiträge (Fassung 31.12.2025)UmsatzsteuerEchte Mitgliederbeiträge und steuerbare Sonderleistungen: Abgrenzung, Beispiele und Aufteilung gemischter Beiträge.
- UStAE 1.5 – Geschäftsveräußerung (31.12.2025)UmsatzsteuerNichtsteuerbare Geschäftsveräußerung im Ganzen: Fortführung, Grundstücke, wesentliche Grundlagen, Teilbetriebe, Beteiligungen und Photovoltaik.
- Ein Unternehmer verkauft einen bislang betrieblich genutzten Pkw. Wie ist der Vorgang grundsätzlich einzuordnen?UmsatzsteuerHilfsgeschäfte · mittel
- Die Unternehmereigenschaft beginnt umsatzsteuerlich zwingend erst mit der Gewerbeanmeldung.UmsatzsteuerUnternehmereigenschaft · mittel
- Auch ein letztlich erfolgloses Unternehmen kann umsatzsteuerlich Unternehmer sein.UmsatzsteuerUnternehmereigenschaft · mittel
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- Wann liegt bei einer Leistung des Gesellschafters an seine Gesellschaft typischerweise ein steuerbarer Leistungsaustausch vor?UmsatzsteuerPersonengesellschaften · mittel
- Eine ausschließlich gewinnabhängige Vergütung für einen Gesellschafterbeitrag spricht regelmäßig für einen steuerbaren Leistungsaustausch.UmsatzsteuerPersonengesellschaften · schwer
- Die ertragsteuerliche Behandlung einer Geschäftsführungsvergütung nach § 15 EStG entscheidet automatisch auch über die umsatzsteuerliche Selbständigkeit.UmsatzsteuerPersonengesellschaften · schwer
- Welche Methode hat bei der Vorsteueraufteilung grundsätzlich Vorrang?UmsatzsteuerVorsteueraufteilung · schwer