Eine ausschließlich gewinnabhängige Vergütung für einen Gesellschafterbeitrag spricht regelmäßig für einen steuerbaren Leistungsaustausch.
Personengesellschaften · schwer
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Eine ausschließlich gewinnabhängige Vergütung für einen Gesellschafterbeitrag spricht regelmäßig für einen steuerbaren Leistungsaustausch.
Antwortmöglichkeiten 1. Richtig 2. Falsch
Richtige Antwort Falsch
Erklärung Wird eine Leistung allein durch die Beteiligung am Gewinn und Verlust abgegolten, fehlt regelmäßig ein individualisiertes Sonderentgelt.
Rechtsgrundlage Abschn. 1.6 UStAE