Die Unternehmereigenschaft beginnt umsatzsteuerlich zwingend erst mit der Gewerbeanmeldung.
Unternehmereigenschaft · mittel
Tempo
Die Unternehmereigenschaft beginnt umsatzsteuerlich zwingend erst mit der Gewerbeanmeldung.
Antwortmöglichkeiten 1. Richtig 2. Falsch
Richtige Antwort Falsch
Erklärung Bereits Vorbereitungshandlungen mit objektiv belegter Einnahmeerzielungsabsicht können zur Unternehmereigenschaft führen. Die Gewerbeanmeldung ist nicht entscheidend.
Rechtsgrundlage § 2 UStG; Abschn. 2.6 UStAE