Auch ein letztlich erfolgloses Unternehmen kann umsatzsteuerlich Unternehmer sein.
Unternehmereigenschaft · mittel
Tempo
Auch ein letztlich erfolgloses Unternehmen kann umsatzsteuerlich Unternehmer sein.
Antwortmöglichkeiten 1. Richtig 2. Falsch
Richtige Antwort Richtig
Erklärung Entscheidend ist die ernsthafte, objektiv belegte Absicht, entgeltliche Leistungen auszuführen. Ein tatsächlicher wirtschaftlicher Erfolg ist nicht erforderlich.
Rechtsgrundlage § 2 UStG; Abschn. 2.6 UStAE