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Umsatzsteuer

Auch ein letztlich erfolgloses Unternehmen kann umsatzsteuerlich Unternehmer sein.

Unternehmereigenschaft · mittel

Tempo

Auch ein letztlich erfolgloses Unternehmen kann umsatzsteuerlich Unternehmer sein.

Antwortmöglichkeiten 1. Richtig 2. Falsch

Richtige Antwort Richtig

Erklärung Entscheidend ist die ernsthafte, objektiv belegte Absicht, entgeltliche Leistungen auszuführen. Ein tatsächlicher wirtschaftlicher Erfolg ist nicht erforderlich.

Rechtsgrundlage § 2 UStG; Abschn. 2.6 UStAE