Ein Vermittler handelt im fremden Namen und für fremde Rechnung. Welche Aussage trifft zu?
Vermittlung · mittel
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Ein Vermittler handelt im fremden Namen und für fremde Rechnung. Welche Aussage trifft zu?
Antwortmöglichkeiten 1. Er erbringt grundsätzlich eine Vermittlungsleistung an den Geschäftsherrn 2. Er gilt stets selbst als Lieferer der Ware 3. Es liegt immer eine Verkaufskommission vor 4. Der Vorgang ist stets nicht steuerbar
Richtige Antwort Er erbringt grundsätzlich eine Vermittlungsleistung an den Geschäftsherrn
Erklärung Beim echten Vermittler wird die vermittelte Hauptleistung dem Geschäftsherrn zugerechnet; der Vermittler erbringt eine eigene sonstige Leistung.
Rechtsgrundlage § 3a UStG; Abschn. 3.7 UStAE