Gesetz

§ 20 Abs. 4a EStG

Einkünfte aus Kapitalvermögen (Abs. 4a) — Einkommensteuergesetz

Auszug aus Steuerstoff-Wissen

Anders als beispielsweise § 17 Abs. 1 Satz 3 EStG und § 20 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1 EStG enthält § 6b EStG keine ausdrückliche Gleichstellung.

Kein Originalwortlaut hinterlegt – gezeigt wird ein inhaltlicher Ausschnitt aus einem steuerstoff-Wissensbeitrag, kein Gesetzes- oder Behördentext.

Worum geht es?

§ 20 Abs. 4a EStG steht in steuerstoff für Einkünfte aus Kapitalvermögen (Abs. 4a) — Einkommensteuergesetz und wird in 1 Wissensbeitrag als Rechtsgrundlage herangezogen.

Praxisbedeutung

  • Anders als beispielsweise § 17 Abs. 1 Satz 3 EStG und § 20 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1 EStG enthält § 6b EStG keine ausdrückliche Gleichstellung.

Passende Wissensbeiträge

Automatisch aus der Steuerstoff-Wissensdatenbank abgeleitet – jeder Beitrag zitiert genau diese Fundstelle.

Verwandte Fundstellen

Zurück zum Lexikon