§ 20 Abs. 4a EStG
Einkünfte aus Kapitalvermögen (Abs. 4a) — Einkommensteuergesetz
Auszug aus Steuerstoff-Wissen
Anders als beispielsweise § 17 Abs. 1 Satz 3 EStG und § 20 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1 EStG enthält § 6b EStG keine ausdrückliche Gleichstellung.
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Worum geht es?
§ 20 Abs. 4a EStG steht in steuerstoff für Einkünfte aus Kapitalvermögen (Abs. 4a) — Einkommensteuergesetz und wird in 1 Wissensbeitrag als Rechtsgrundlage herangezogen.
Praxisbedeutung
- Anders als beispielsweise § 17 Abs. 1 Satz 3 EStG und § 20 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1 EStG enthält § 6b EStG keine ausdrückliche Gleichstellung.
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Verwandte Fundstellen
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