Jahresabschlussanalyse: GuV, EBIT, Kennzahlen und KSt-Korrekturen
Prüfungswissen zu GuV nach § 275 Abs. 2 HGB, ordentlichem Betriebsergebnis, Rentabilitätskennzahlen, Lagerkennzahlen, Leverage-Effekt sowie vGA/vE in der Körperschaftsteuer.
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► 1. GuV nach § 275 Abs. 2 HGB – Gesamtkostenverfahren
Bei der Gewinn- und Verlustrechnung nach dem Gesamtkostenverfahren werden Erträge und Aufwendungen nach dem Schema des § 275 Abs. 2 HGB geordnet.
Typisches Schema:
1. Umsatzerlöse 2. +/- Bestandsveränderungen 3. andere aktivierte Eigenleistungen 4. sonstige betriebliche Erträge 5. Materialaufwand 6. Personalaufwand 7. Abschreibungen 8. sonstige betriebliche Aufwendungen einschließlich sonstiger Steuern 9./10. Betriebsergebnis 11. Finanzerträge 12. Finanzaufwendungen 13. Finanzergebnis 14. Steuern vom Einkommen und Ertrag 15. Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag
Wichtig: Sonstige Steuern werden regelmäßig den betrieblichen Aufwendungen zugeordnet.
Beispiel: Sonstige betriebliche Aufwendungen: 162.840 + sonstige Steuern: 680 = sonstige betriebliche Aufwendungen einschließlich sonstiger Steuern: 163.520
Betriebsergebnis: Gesamterträge des Betriebs minus Gesamtaufwendungen des Betriebs.
Beispiel: Umsatzerlöse 678.130 + Bestandsveränderungen 16.070 + sonstige betriebliche Erträge 51.750 = Gesamterträge 745.950
Materialaufwand 128.580 + Personalaufwand 240.370 + Abschreibungen 109.090 + sonstige betriebliche Aufwendungen inkl. sonstiger Steuern 163.520 = Gesamtaufwand 641.560
Betriebsergebnis: 745.950 - 641.560 = 104.390
Finanzergebnis: Zinserträge 2.500
- Zinsaufwendungen 23.500
= -21.000
Ergebnis vor Steuern: 104.390 - 21.000 = 83.390
Nach Steuern vom Einkommen und Ertrag: 83.390 - 4.270 = 79.120 Jahresüberschuss
► 2. Ordentliches Betriebsergebnis / EBIT
Das ordentliche Betriebsergebnis zeigt den Erfolg des eigentlichen Kerngeschäfts.
Nicht zum Kerngeschäft gehören neutrale Erträge und neutrale Aufwendungen.
Betriebliche Posten:
- Umsatzerlöse
- Bestandsveränderungen
- Materialaufwand
- Personalaufwand
- Abschreibungen
- sonstige betriebliche Aufwendungen i. e. S.
- sonstige Steuern
Neutrale Erträge:
- Erträge aus Auflösung von Rückstellungen
- Mieterträge, wenn sie nicht zum Kerngeschäft gehören
- Zinserträge
Neutrale Aufwendungen:
- periodenfremde Aufwendungen
- Aufwendungen für Fremdvermietung
- Einzelwertberichtigungen, wenn in der Aufgabe neutral vorgegeben
- außerordentliche Aufwendungen
- Zinsaufwendungen
Beispiel neutrale Erträge: Auflösung Rückstellungen 11.260 + Mieterträge 27.040 = neutrale Erträge 38.300
Beispiel neutrale Aufwendungen: periodenfremde Aufwendungen 6.250 + Fremdvermietung 420 + Einzelwertberichtigung 8.190 + außerordentliche Aufwendungen 23.340 + Zinsen 23.500 = neutrale Aufwendungen 61.700
Ordentliches Betriebsergebnis: Betriebliche Erträge minus betriebliche Aufwendungen.
Merksatz: Das ordentliche Betriebsergebnis zeigt die wirtschaftliche Leistung aus dem Kerngeschäft. Neutrale, außerordentliche und periodenfremde Vorgänge sowie das Zinsergebnis werden herausgerechnet.
► 3. Kapitalstruktur- und Rentabilitätskennzahlen
Gegeben: Durchschnittliches Eigenkapital: 1.400.000 Durchschnittliches Gesamtkapital: 3.625.000 Zinsaufwendungen: 157.500 Sonstige Aufwendungen: 3.000.000 Erträge: 3.350.000
Fremdkapital: Gesamtkapital - Eigenkapital 3.625.000 - 1.400.000 = 2.225.000
Jahresüberschuss: Erträge - sonstige Aufwendungen - Zinsaufwendungen 3.350.000 - 3.000.000 - 157.500 = 192.500
Eigenkapitalquote: Eigenkapital / Gesamtkapital x 100 1.400.000 / 3.625.000 x 100 = 38,62 %
Eigenkapitalrentabilität: Jahresüberschuss / Eigenkapital x 100 192.500 / 1.400.000 x 100 = 13,75 %
Durchschnittlicher Fremdkapitalzinssatz: Zinsaufwendungen / Fremdkapital x 100 157.500 / 2.225.000 x 100 = 7,08 %
Gesamtkapitalrentabilität: (Jahresüberschuss + Fremdkapitalzinsen) / Gesamtkapital x 100 (192.500 + 157.500) / 3.625.000 x 100 = 9,66 %
► 4. Investition und Leverage-Effekt
Investition: Anschaffungskosten 1.125.000 80 % Fremdkapital = 900.000 20 % Eigenkapital = 225.000
Neue Kapitalwerte: Eigenkapital: 1.400.000 + 225.000 = 1.625.000 Fremdkapital: 2.225.000 + 900.000 = 3.125.000 Gesamtkapital: 3.625.000 + 1.125.000 = 4.750.000
Zusätzlicher Ertrag vor FK-Zinsen: 1.125.000 x 15 % = 168.750
Zusätzliche Zinsen: 900.000 x 9 % = 81.000
Zusätzlicher Jahresüberschuss: 168.750 - 81.000 = 87.750
Neuer Jahresüberschuss: 192.500 + 87.750 = 280.250
Neue Zinsaufwendungen: 157.500 + 81.000 = 238.500
Neue Eigenkapitalquote: 1.625.000 / 4.750.000 x 100 = 34,21 %
Neue Eigenkapitalrentabilität: 280.250 / 1.625.000 x 100 = 17,25 %
Neuer durchschnittlicher FK-Zinssatz: 238.500 / 3.125.000 x 100 = 7,63 %
Neue Gesamtkapitalrentabilität: (280.250 + 238.500) / 4.750.000 x 100 = 10,92 %
Leverage-Effekt: Ein positiver Leverage-Effekt liegt vor, wenn die Gesamtkapitalrendite bzw. Investitionsrendite höher ist als der Fremdkapitalzinssatz.
Im Beispiel: Investitionsrendite 15 % FK-Zinssatz 9 %
Die Eigenkapitalrentabilität steigt von 13,75 % auf 17,25 %. Gleichzeitig sinkt die Eigenkapitalquote von 38,62 % auf 34,21 %. Das bedeutet: höhere Rendite, aber auch höhere Verschuldung.
► 5. Vorratskennzahlen
Umschlagshäufigkeit der Vorräte: Materialaufwand / durchschnittlicher Vorratsbestand
Beispiel: Materialaufwand 600.000 durchschnittlicher Vorratsbestand 30.000
600.000 / 30.000 = 20
Bedeutung: Der durchschnittliche Vorratsbestand wird 20-mal im Jahr umgeschlagen.
Durchschnittliche Lagerdauer: 360 / Umschlagshäufigkeit
360 / 20 = 18 Tage
Bedeutung: Die Waren liegen durchschnittlich 18 Tage im Lager.
Merksatz: Hohe Umschlagshäufigkeit = kurze Lagerdauer. Niedrige Umschlagshäufigkeit = lange Lagerdauer.
► 6. Forderungen und Verbindlichkeiten
Umschlagshäufigkeit Forderungen: Umsatzerlöse / durchschnittlicher Forderungsbestand
Durchschnittliches Kundenziel / DSO: 360 / Umschlagshäufigkeit Forderungen
Umschlagshäufigkeit Verbindlichkeiten: Materialaufwand / durchschnittlicher Verbindlichkeitenbestand
Durchschnittliches Lieferantenziel / DPO: 360 / Umschlagshäufigkeit Verbindlichkeiten
Wichtig: Wenn Forderungen und Verbindlichkeiten brutto angegeben sind und die Umsatzerlöse oder Materialaufwendungen netto sind, muss auf vergleichbare Werte geachtet werden.
Bei 19 % Umsatzsteuer: Netto = Brutto / 1,19
► 7. Körperschaftsteuer: vGA und verdeckte Einlage
Prüfungsschema: 1. Liegt eine vGA, eine verdeckte Einlage oder kein steuerlicher Korrekturfall vor? 2. Ist der Vorgang gesellschaftlich veranlasst? 3. Ist der Vorgang fremdüblich? 4. Welche außerbilanzielle Korrektur ist vorzunehmen?
► Verdeckte Gewinnausschüttung
Rechtsgrundlage: § 8 Abs. 3 Satz 2 KStG
Eine vGA liegt vor, wenn eine Kapitalgesellschaft ihrem Gesellschafter einen Vorteil zuwendet, der durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasst ist und einem fremden Dritten nicht gewährt worden wäre.
Typischer Fall: Rückwirkende Gehaltserhöhung an beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführer.
Warum vGA?
- Gesellschafterstellung liegt vor
- Vereinbarung ist nicht fremdüblich
- bei beherrschenden Gesellschaftern müssen Vereinbarungen klar, eindeutig und im Voraus getroffen werden
- rückwirkende Gehaltserhöhungen sind steuerlich kritisch
Rechtsfolge: Der Aufwand wurde handelsrechtlich gebucht, ist steuerlich aber nicht abzugsfähig.
Folge: Außerbilanzielle Hinzurechnung.
Beispiel: Rückwirkende Gehaltserhöhung 9.000 => + 9.000 außerbilanziell hinzurechnen
Rechtsgrundlage: § 8 Abs. 3 Satz 3 KStG
Eine verdeckte Einlage liegt vor, wenn ein Gesellschafter der Kapitalgesellschaft außerhalb einer offenen Einlage einen einlagefähigen Vermögensvorteil zuwendet und dies durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasst ist.
Wichtig: Ein bloßer Nutzungsvorteil ist keine verdeckte Einlage.
Beispiel 1: Verbilligtes Darlehen des Gesellschafters an die GmbH: Keine verdeckte Einlage, weil nur ein Nutzungsvorteil vorliegt.
Beispiel 2: Gesellschafter verzichtet auf voll werthaltige Darlehensforderung: Verdeckte Einlage.
Warum? Die GmbH muss die Verbindlichkeit nicht mehr zahlen. Dadurch entfällt ein Passivposten. Ein fremder Dritter hätte auf die Forderung nicht verzichtet.
Bewertung: Teilwert der Forderung.
Beispiel: Forderungsverzicht 200.000 => verdeckte Einlage 200.000
Steuerliche Folge: Der handelsrechtlich erfasste Ertrag aus der Ausbuchung der Verbindlichkeit ist außerbilanziell abzuziehen.
Außerdem: Zugang zum steuerlichen Einlagekonto nach § 27 KStG.
► 8. Grundstücksübertragung als verdeckte Einlage
Überträgt ein Gesellschafter ein Grundstück unentgeltlich auf eine GmbH, liegt regelmäßig eine verdeckte Einlage vor.
Warum? Die GmbH erhält einen einlagefähigen Vermögensvorteil in Form eines Aktivpostens. Ein fremder Dritter würde ein Grundstück nicht unentgeltlich übertragen.
Beispiel: Teilwert Grundstück 250.000
Steuerliche Folge: Bei der empfangenden Kapitalgesellschaft entsteht ein Zugang. Je nach Aufgabenstellung kann dies innerbilanziell als Ertrag erfasst werden. Steuerlich ist zu prüfen, ob und in welcher Höhe eine außerbilanzielle Korrektur vorzunehmen ist.
Typischer Prüfungssatz: Die Grundstücksübertragung stellt eine verdeckte Einlage nach § 8 Abs. 3 Satz 3 KStG dar, da ein einlagefähiger Vermögensvorteil gesellschaftlich veranlasst zugewendet wird.
► 9. Ermittlung des zu versteuernden Einkommens einer GmbH
Ausgangspunkt: Handelsrechtlicher Jahresüberschuss
Dann steuerliche Korrekturen:
Hinzurechnungen:
- Körperschaftsteuer als nicht abziehbare Steuer
- Solidaritätszuschlag, soweit einschlägig
- Gewerbesteuer nach § 4 Abs. 5b EStG i. V. m. § 8 Abs. 1 KStG
- Geldbußen nach § 4 Abs. 5 Nr. 8 EStG
- verdeckte Gewinnausschüttungen nach § 8 Abs. 3 Satz 2 KStG
- nicht abziehbare Betriebsausgaben nach § 8b Abs. 5 KStG
Abzüge:
- steuerfreie Beteiligungserträge nach § 8b Abs. 1 KStG
- verdeckte Einlagen nach § 8 Abs. 3 Satz 3 KStG
- bereits innerbilanziell erfasste Erträge, die steuerlich neutral bleiben müssen
KSt: Zu versteuerndes Einkommen x 15 %
Danach: Anrechnung von Kapitalertragsteuer und Körperschaftsteuervorauszahlungen.
Wenn die Vorauszahlungen und Steuerabzüge höher sind als die festgesetzte KSt, ergibt sich eine Erstattung.
► 10. Prüfungs-Merksätze
vGA: Aufwand bei der GmbH wegen Vorteil an Gesellschafter. => außerbilanziell hinzurechnen.
Verdeckte Einlage: Vorteil durch Gesellschafter an GmbH. => Ertrag steuerlich neutralisieren, regelmäßig außerbilanziell abziehen.
§ 8b KStG: Beteiligungserträge sind grundsätzlich steuerfrei, aber 5 % gelten als nicht abziehbare Betriebsausgaben.
Leverage: Wenn Rendite des eingesetzten Kapitals größer ist als der Fremdkapitalzins, steigt die Eigenkapitalrentabilität.
Lagerkennzahlen: Umschlagshäufigkeit sagt: Wie oft? Lagerdauer sagt: Wie lange?