§ 8 Abs. 2 Satz 11 EStG
Einnahmen, Sachbezüge (Abs. 2, Satz 11) — Einkommensteuergesetz
Auszug aus Steuerstoff-Wissen
Die Steuerfreiheit richtet sich nach § 8 Abs. 2 Satz 11 EStG.
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Worum geht es?
§ 8 Abs. 2 Satz 11 EStG steht in steuerstoff für Einnahmen, Sachbezüge (Abs. 2, Satz 11) — Einkommensteuergesetz und wird in 2 Wissensbeiträgen als Rechtsgrundlage herangezogen.
Praxisbedeutung
- Die Steuerfreiheit richtet sich nach § 8 Abs. 2 Satz 11 EStG.
- Vorteile, die unter die Rabattregelung des § 8 Abs. 3 EStG fallen,
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Verwandte Fundstellen
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