Gesetz

§ 8 Abs. 2 Satz 11 EStG

Einnahmen, Sachbezüge (Abs. 2, Satz 11) — Einkommensteuergesetz

Auszug aus Steuerstoff-Wissen

Die Steuerfreiheit richtet sich nach § 8 Abs. 2 Satz 11 EStG.

Kein Originalwortlaut hinterlegt – gezeigt wird ein inhaltlicher Ausschnitt aus einem steuerstoff-Wissensbeitrag, kein Gesetzes- oder Behördentext.

Worum geht es?

§ 8 Abs. 2 Satz 11 EStG steht in steuerstoff für Einnahmen, Sachbezüge (Abs. 2, Satz 11) — Einkommensteuergesetz und wird in 2 Wissensbeiträgen als Rechtsgrundlage herangezogen.

Praxisbedeutung

  • Die Steuerfreiheit richtet sich nach § 8 Abs. 2 Satz 11 EStG.
  • Vorteile, die unter die Rabattregelung des § 8 Abs. 3 EStG fallen,

Passende Wissensbeiträge

Automatisch aus der Steuerstoff-Wissensdatenbank abgeleitet – jeder Beitrag zitiert genau diese Fundstelle.

Verwandte Fundstellen

Zurück zum Lexikon