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Lohnsteuer

Sachbezüge: Gutscheinkarten bis 50 €

Steuerfreie Gutscheinkarten nach § 8 Abs. 2 Satz 11 EStG: Voraussetzungen, 50-Euro-Freigrenze und ZAG-Kriterien.

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⇨ Gutscheinkarten als Sachbezug

► Grundsatz

Gutscheinkarten können steuerfrei an Arbeitnehmer ausgegeben werden, wenn sie die Voraussetzungen eines begünstigten Sachbezugs erfüllen.

Die Steuerfreiheit richtet sich nach § 8 Abs. 2 Satz 11 EStG.

Typische Anlässe:

  • Geburtstag
  • Jubiläum
  • Anerkennung besonderer Leistungen

► Begünstigte Gutscheinkarten

Grundsätzlich können begünstigt sein:

  • DM
  • Ikea
  • Netflix
  • Amazon (nur unter bestimmten Voraussetzungen)

Voraussetzung ist, dass die Gutscheinkarte ausschließlich zum Bezug von Waren oder Dienstleistungen berechtigt.

► Voraussetzungen

Die Gutscheinkarte muss die Voraussetzungen des § 2 Abs. 1 Nr. 10 ZAG erfüllen.

Begünstigt sind insbesondere:

⇶ Closed-Loop-Karten

Einlösbar ausschließlich bei einem Händler.

Beispiele:

  • DM
  • Ikea

Diese sind grundsätzlich begünstigt.

⇶ Controlled-Loop-Karten

Einlösbar bei einem begrenzten Kreis von Akzeptanzstellen im Inland.

Auch diese können steuerlich begünstigt sein.

⇶ Amazon

Amazon-Gutscheine sind nur begünstigt, wenn sie ausschließlich für Eigenprodukte von Amazon verwendet werden können.

Sind sie auch für Marketplace-Händler bzw. Fremdanbieter verwendbar, liegt regelmäßig keine begünstigte Sachzuwendung vor.

⇶ Netflix

Netflix-Gutscheine sind grundsätzlich begünstigt, wenn sie ausschließlich für Streaming-Leistungen von Netflix eingesetzt werden können.

► Weitere Voraussetzungen

Die Gutscheinkarte muss:

  • zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt werden,
  • unmittelbar als Sachzuwendung ausgegeben werden,
  • keine Gehaltsumwandlung darstellen.

Nicht zulässig sind insbesondere:

  • Barauszahlung
  • Auszahlung auf ein Konto
  • Überweisungsfunktion
  • IBAN
  • Kauf von Kryptowährungen
  • Devisengeschäfte
  • allgemeine Zahlungsfunktion

► 50-Euro-Freigrenze

Die Freigrenze beträgt:

50 Euro pro Kalendermonat.

Alle Sachbezüge eines Monats werden zusammengerechnet.

Wichtig:

Wird die Freigrenze überschritten,

ist nicht nur der Mehrbetrag,

sondern der gesamte Sachbezug steuerpflichtig.

Es handelt sich um eine Freigrenze und nicht um einen Freibetrag.

► Werbungskosten oder Lohn?

Die Gutscheinkarte stellt keinen steuerpflichtigen Arbeitslohn dar,

wenn

  • sämtliche Voraussetzungen erfüllt sind,
  • die Freigrenze eingehalten wird,
  • die Zusätzlichkeitsvoraussetzung erfüllt ist.

► Prüfungsschema

1. Liegt eine Gutscheinkarte oder Geldkarte vor?

2. Erfüllt sie § 2 Abs. 1 Nr. 10 ZAG?

3. Ausschließlich Waren oder Dienstleistungen?

4. Closed-Loop oder Controlled-Loop?

5. Keine Geldersatzfunktion?

6. Zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn?

7. Freigrenze von 50 Euro eingehalten?

► Amazon-Gutscheine

Besondere Vorsicht:

Begünstigt:

  • ausschließlich Amazon-Eigenprodukte

Nicht begünstigt:

  • Marketplace
  • Fremdanbieter
  • allgemeine Zahlungsfunktion

► Prüfungsmerksätze

50 Euro sind eine Freigrenze.

Bei Überschreiten ist der gesamte Sachbezug steuerpflichtig.

Keine Gehaltsumwandlung.

Keine Barauszahlung.

Keine Geldersatzfunktion.

Closed-Loop und Controlled-Loop können begünstigt sein.

Amazon-Gutscheine immer besonders prüfen.

► Klausurtipp

Bei Gutscheinen immer folgende Reihenfolge prüfen:

1. Zusätzlichkeitsvoraussetzung 2. § 2 Abs. 1 Nr. 10 ZAG 3. Geldleistung oder Sachbezug? 4. 50-Euro-Freigrenze 5. Rechtsfolge (steuerfrei oder steuerpflichtig)

Merksatz:

"50 Euro + Sachbezug + zusätzlich zum Lohn + keine Geldfunktion = steuerfrei."