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Lohnsteuer

Sachbezüge: Gutscheinkarten bis 50 €

Steuerfreie Gutscheinkarten nach § 8 Abs. 2 Satz 11 EStG: Voraussetzungen, 50-Euro-Freigrenze und ZAG-Kriterien.

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⇨ Gutscheinkarten als Sachbezug

► Grundsatz

Gutscheinkarten können steuerfrei an Arbeitnehmer ausgegeben werden, wenn sie die Voraussetzungen eines begünstigten Sachbezugs erfüllen.

Die Steuerfreiheit richtet sich nach § 8 Abs. 2 Satz 11 EStG.

Typische Anlässe:

  • Geburtstag
  • Jubiläum
  • Anerkennung besonderer Leistungen

► Begünstigte Gutscheinkarten

Grundsätzlich können begünstigt sein:

  • DM
  • Ikea
  • Netflix
  • Amazon (nur unter bestimmten Voraussetzungen)

Voraussetzung ist, dass die Gutscheinkarte ausschließlich zum Bezug von Waren oder Dienstleistungen berechtigt.

► Voraussetzungen

Die Gutscheinkarte muss die Voraussetzungen des § 2 Abs. 1 Nr. 10 ZAG erfüllen.

Begünstigt sind insbesondere:

⇶ Closed-Loop-Karten

Einlösbar ausschließlich bei einem Händler.

Beispiele:

  • DM
  • Ikea

Diese sind grundsätzlich begünstigt.

⇶ Controlled-Loop-Karten

Einlösbar bei einem begrenzten Kreis von Akzeptanzstellen im Inland.

Auch diese können steuerlich begünstigt sein.

⇶ Amazon

Amazon-Gutscheine sind nur begünstigt, wenn sie ausschließlich für Eigenprodukte von Amazon verwendet werden können.

Sind sie auch für Marketplace-Händler bzw. Fremdanbieter verwendbar, liegt regelmäßig keine begünstigte Sachzuwendung vor.

⇶ Netflix

Netflix-Gutscheine sind grundsätzlich begünstigt, wenn sie ausschließlich für Streaming-Leistungen von Netflix eingesetzt werden können.

► Weitere Voraussetzungen

Die Gutscheinkarte muss:

  • zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt werden,
  • unmittelbar als Sachzuwendung ausgegeben werden,
  • keine Gehaltsumwandlung darstellen.

Nicht zulässig sind insbesondere:

  • Barauszahlung
  • Auszahlung auf ein Konto
  • Überweisungsfunktion
  • IBAN
  • Kauf von Kryptowährungen
  • Devisengeschäfte
  • allgemeine Zahlungsfunktion

► 50-Euro-Freigrenze

Die Freigrenze beträgt:

50 Euro pro Kalendermonat.

Alle Sachbezüge eines Monats werden zusammengerechnet.

Wichtig:

Wird die Freigrenze überschritten,

ist nicht nur der Mehrbetrag,

sondern der gesamte Sachbezug steuerpflichtig.

Es handelt sich um eine Freigrenze und nicht um einen Freibetrag.

Werbungskosten oder Lohn?

Die Gutscheinkarte stellt keinen steuerpflichtigen Arbeitslohn dar,

wenn

  • sämtliche Voraussetzungen erfüllt sind,
  • die Freigrenze eingehalten wird,
  • die Zusätzlichkeitsvoraussetzung erfüllt ist.

► Prüfungsschema

1. Liegt eine Gutscheinkarte oder Geldkarte vor?

2. Erfüllt sie § 2 Abs. 1 Nr. 10 ZAG?

3. Ausschließlich Waren oder Dienstleistungen?

4. Closed-Loop oder Controlled-Loop?

5. Keine Geldersatzfunktion?

6. Zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn?

7. Freigrenze von 50 Euro eingehalten?

► Amazon-Gutscheine

Besondere Vorsicht:

Begünstigt:

  • ausschließlich Amazon-Eigenprodukte

Nicht begünstigt:

  • Marketplace
  • Fremdanbieter
  • allgemeine Zahlungsfunktion

► Prüfungsmerksätze

50 Euro sind eine Freigrenze.

Bei Überschreiten ist der gesamte Sachbezug steuerpflichtig.

Keine Gehaltsumwandlung.

Keine Barauszahlung.

Keine Geldersatzfunktion.

Closed-Loop und Controlled-Loop können begünstigt sein.

Amazon-Gutscheine immer besonders prüfen.

► Klausurtipp

Bei Gutscheinen immer folgende Reihenfolge prüfen:

1. Zusätzlichkeitsvoraussetzung 2. § 2 Abs. 1 Nr. 10 ZAG 3. Geldleistung oder Sachbezug? 4. 50-Euro-Freigrenze 5. Rechtsfolge (steuerfrei oder steuerpflichtig)

Merksatz:

"50 Euro + Sachbezug + zusätzlich zum Lohn + keine Geldfunktion = steuerfrei."