Sachbezüge: Gutscheinkarten bis 50 €
Steuerfreie Gutscheinkarten nach § 8 Abs. 2 Satz 11 EStG: Voraussetzungen, 50-Euro-Freigrenze und ZAG-Kriterien.
⇨ Gutscheinkarten als Sachbezug
► Grundsatz
Gutscheinkarten können steuerfrei an Arbeitnehmer ausgegeben werden, wenn sie die Voraussetzungen eines begünstigten Sachbezugs erfüllen.
Die Steuerfreiheit richtet sich nach § 8 Abs. 2 Satz 11 EStG.
Typische Anlässe:
- Geburtstag
- Jubiläum
- Anerkennung besonderer Leistungen
► Begünstigte Gutscheinkarten
Grundsätzlich können begünstigt sein:
- DM
- Ikea
- Netflix
- Amazon (nur unter bestimmten Voraussetzungen)
Voraussetzung ist, dass die Gutscheinkarte ausschließlich zum Bezug von Waren oder Dienstleistungen berechtigt.
► Voraussetzungen
Die Gutscheinkarte muss die Voraussetzungen des § 2 Abs. 1 Nr. 10 ZAG erfüllen.
Begünstigt sind insbesondere:
⇶ Closed-Loop-Karten
Einlösbar ausschließlich bei einem Händler.
Beispiele:
- DM
- Ikea
Diese sind grundsätzlich begünstigt.
⇶ Controlled-Loop-Karten
Einlösbar bei einem begrenzten Kreis von Akzeptanzstellen im Inland.
Auch diese können steuerlich begünstigt sein.
⇶ Amazon
Amazon-Gutscheine sind nur begünstigt, wenn sie ausschließlich für Eigenprodukte von Amazon verwendet werden können.
Sind sie auch für Marketplace-Händler bzw. Fremdanbieter verwendbar, liegt regelmäßig keine begünstigte Sachzuwendung vor.
⇶ Netflix
Netflix-Gutscheine sind grundsätzlich begünstigt, wenn sie ausschließlich für Streaming-Leistungen von Netflix eingesetzt werden können.
► Weitere Voraussetzungen
Die Gutscheinkarte muss:
- zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt werden,
- unmittelbar als Sachzuwendung ausgegeben werden,
- keine Gehaltsumwandlung darstellen.
Nicht zulässig sind insbesondere:
- Barauszahlung
- Auszahlung auf ein Konto
- Überweisungsfunktion
- IBAN
- Kauf von Kryptowährungen
- Devisengeschäfte
- allgemeine Zahlungsfunktion
► 50-Euro-Freigrenze
Die Freigrenze beträgt:
50 Euro pro Kalendermonat.
Alle Sachbezüge eines Monats werden zusammengerechnet.
Wichtig:
Wird die Freigrenze überschritten,
ist nicht nur der Mehrbetrag,
sondern der gesamte Sachbezug steuerpflichtig.
Es handelt sich um eine Freigrenze und nicht um einen Freibetrag.
► Werbungskosten oder Lohn?
Die Gutscheinkarte stellt keinen steuerpflichtigen Arbeitslohn dar,
wenn
- sämtliche Voraussetzungen erfüllt sind,
- die Freigrenze eingehalten wird,
- die Zusätzlichkeitsvoraussetzung erfüllt ist.
► Prüfungsschema
1. Liegt eine Gutscheinkarte oder Geldkarte vor?
2. Erfüllt sie § 2 Abs. 1 Nr. 10 ZAG?
3. Ausschließlich Waren oder Dienstleistungen?
4. Closed-Loop oder Controlled-Loop?
5. Keine Geldersatzfunktion?
6. Zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn?
7. Freigrenze von 50 Euro eingehalten?
► Amazon-Gutscheine
Besondere Vorsicht:
Begünstigt:
- ausschließlich Amazon-Eigenprodukte
Nicht begünstigt:
- Marketplace
- Fremdanbieter
- allgemeine Zahlungsfunktion
► Prüfungsmerksätze
50 Euro sind eine Freigrenze.
Bei Überschreiten ist der gesamte Sachbezug steuerpflichtig.
Keine Gehaltsumwandlung.
Keine Barauszahlung.
Keine Geldersatzfunktion.
Closed-Loop und Controlled-Loop können begünstigt sein.
Amazon-Gutscheine immer besonders prüfen.
► Klausurtipp
Bei Gutscheinen immer folgende Reihenfolge prüfen:
1. Zusätzlichkeitsvoraussetzung 2. § 2 Abs. 1 Nr. 10 ZAG 3. Geldleistung oder Sachbezug? 4. 50-Euro-Freigrenze 5. Rechtsfolge (steuerfrei oder steuerpflichtig)
Merksatz:
"50 Euro + Sachbezug + zusätzlich zum Lohn + keine Geldfunktion = steuerfrei."