§ 8 Abs. 2 Satz 12 EStG
Einnahmen, Sachbezüge (Abs. 2, Satz 12) — Einkommensteuergesetz
Auszug aus Steuerstoff-Wissen
§ 8 Abs. 2 Satz 12 EStG begünstigt bestimmte verbilligt überlassene Wohnungen. Sachbezüge gehören grundsätzlich zum Arbeitsentgelt nach § 14 Abs. 1 Satz 1 SGB IV. Die SvEV übernimmt für Wohnungen die steuerliche Bewertungssystematik einschließlich der entsprechenden Anwendung des § 8 Abs. 2 Satz 12 EStG. Dadurch wird der steuerliche Bewertungsabschlag grundsätzlich auch beitragsrechtlich berücksichtigt.
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Worum geht es?
§ 8 Abs. 2 Satz 12 EStG steht in steuerstoff für Einnahmen, Sachbezüge (Abs. 2, Satz 12) — Einkommensteuergesetz und wird in 1 Wissensbeitrag als Rechtsgrundlage herangezogen.
Praxisbedeutung
- § 8 Abs. 2 Satz 12 EStG begünstigt bestimmte verbilligt überlassene Wohnungen.
- EUR/m²-Grenze und 2/3-Regel des § 8 Abs. 2 Satz 12 EStG prüfen.
- § 8 Abs. 2 EStG – Bewertung von Sachbezügen, 50-EUR-Freigrenze und Mitarbeiterwohnungen.
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