§ 7g Abs. 7 EStG
Vorschrift im Einkommensteuergesetz (Abs. 7)
Auszug aus Steuerstoff-Wissen
- Sonderabschreibungen für kleine und mittlere Betriebe nach § 7g EStG, - Sonderabschreibungen für den Mietwohnungsneubau nach § 7b EStG, - im Einzelfall Billigkeitsmaßnahmen in Katastrophenfällen auf Grundlage des § 163 AO. Für § 7g EStG gilt eine Sonderregelung: Nach § 7g Abs. 7 EStG tritt die Personengesellschaft oder Gemeinschaft selbst an die Stelle des Steuerpflichtigen.
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Worum geht es?
§ 7g Abs. 7 EStG steht in steuerstoff für Vorschrift im Einkommensteuergesetz (Abs. 7) und wird in 2 Wissensbeiträgen als Rechtsgrundlage herangezogen.
Praxisbedeutung
- Sonderabschreibungen für kleine und mittlere Betriebe nach § 7g EStG,
- Für § 7g EStG gilt eine Sonderregelung: Nach § 7g Abs. 7 EStG tritt die Personengesellschaft oder Gemeinschaft selbst an die Stelle des Steuerpflichtigen.
- Nach § 7a Abs. 4 EStG ist neben Sonderabschreibungen regelmäßig nur lineare AfA zulässig. Bei § 7g EStG kann zusätzlich auch die degressive AfA nach § 7 Abs. 2 EStG zulässig sein.
- Sonderabschreibung für KMU nach § 7g Abs. 5 EStG
- Wichtig: Die Sonderabschreibung nach § 7g Abs. 5 EStG setzt keinen vorherigen Investitionsabzugsbetrag voraus.
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- Sonderabschreibungen: Grundsätze, § 7g EStG und Mietwohnungsneubau nach § 7b EStGAbschreibungSteuerliche Sonderabschreibungen neben der normalen AfA: gemeinsame Regeln nach § 7a EStG, Förderung für KMU nach § 7g EStG und Mietwohnungsneubau nach § 7b EStG.
- § 7g EStG: Investitionsabzugsbetrag und Sonderabschreibung – aktuelle Entwicklungen 2020–2026Gesetze / Einkommensteuer§ 7g EStG fördert kleine und mittlere Betriebe: Bis zu 50 % geplanter Anschaffungs- oder Herstellungskosten können vor der Investition als IAB abgezogen werden. Zusätzlich sind für begünstigte Wirtschaftsgüter Sonderabschreibungen von insgesamt bis zu 40 % möglich.
Verwandte Fundstellen
- § 7g Abs. 1 EStG – Vorschrift im Einkommensteuergesetz (Abs. 1)
- § 7g Abs. 2 EStG – Vorschrift im Einkommensteuergesetz (Abs. 2)
- § 7g Abs. 2 S. 3 EStG – Vorschrift im Einkommensteuergesetz (Abs. 2, S. 3)
- § 7g Abs. 3 EStG – Vorschrift im Einkommensteuergesetz (Abs. 3)
- § 7g Abs. 5 EStG – Vorschrift im Einkommensteuergesetz (Abs. 5)
- § 7g EStG – Vorschrift im Einkommensteuergesetz