§ 18 EStG
Einkünfte aus selbständiger Arbeit — Einkommensteuergesetz
Auszug aus Steuerstoff-Wissen
- Land- und Forstwirtschaft nach § 13 EStG, - Gewerbebetrieb nach § 15 EStG, - selbständige Arbeit nach § 18 EStG.
Kein Originalwortlaut hinterlegt – gezeigt wird ein inhaltlicher Ausschnitt aus einem steuerstoff-Wissensbeitrag, kein Gesetzes- oder Behördentext.
Worum geht es?
§ 18 EStG steht in steuerstoff für Einkünfte aus selbständiger Arbeit — Einkommensteuergesetz und wird in 5 Wissensbeiträgen als Rechtsgrundlage herangezogen.
Praxisbedeutung
- ⇨ Einkünfteermittlung, Betriebsausgaben, Pkw-Privatnutzung und Wirtschaftsjahr
- Tagesmütter erzielen ihre Einkünfte regelmäßig aus selbständiger Arbeit (§ 18 EStG).
- Tagesmütter erzielen regelmäßig Einkünfte nach § 18 EStG.
- Ärzte und Psychotherapeuten erzielen grundsätzlich Einkünfte aus selbständiger Arbeit (§ 18 EStG).
- Die Besteuerung der Energiepreispauschale bei Arbeitnehmern ist verfassungsgemäß
Passende Wissensbeiträge
Automatisch aus der Steuerstoff-Wissensdatenbank abgeleitet – jeder Beitrag zitiert genau diese Fundstelle.
- Einkünfteermittlung, Betriebsausgaben, Pkw-Privatnutzung und WirtschaftsjahrRechnungswesen / EinkommensteuerGrundlagen der Einkünfteermittlung, Abgrenzung von Betriebsausgaben, Geschenke an Geschäftsfreunde, private Nutzung betrieblicher Pkw einschließlich Elektrofahrzeugen sowie Regeln zum Wirtschaftsjahr.
- Tagesmütter: Gewinnermittlung, Betriebsausgabenpauschale und KleinunternehmerregelungEinkommensteuerSteuerliche Behandlung von Tagesmüttern: Betriebsausgabenpauschalen, Freihalteplätze und umsatzsteuerliche Kleinunternehmerregelung.
- Ärzte und Psychotherapeuten: Umsatzsteuer und FreiberuflichkeitUmsatzsteuerAktuelle Rechtsprechung zur Umsatzsteuerbefreiung, § 18 EStG und Abgrenzung freiberuflicher Tätigkeiten.
- Besteuerung der Energiepreispauschale bei Arbeitnehmern ist verfassungsgemäßArbeitnehmerBFH VI R 15/24: Die dem Arbeitnehmer vom Arbeitgeber ausgezahlte Energiepreispauschale ist nach § 119 Abs. 1 Satz 1 EStG als Einnahme aus nichtselbständiger Arbeit zu erfassen. Die Besteuerung ist verfassungsgemäß.
- Gewerbliche Einkünfte nach § 15 EStG – Voraussetzungen, Abgrenzung und SonderfälleEinkommensteuerKompakter Praxisüberblick zu Gewerbebetrieb, Gewinnerzielungsabsicht, Vermögensverwaltung, Abfärbung, gewerblicher Prägung und § 17 EStG.
Verwandte Fundstellen
- § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG – Einkünfte aus selbständiger Arbeit (Abs. 1, Nr. 1) — Einkommensteuergesetz
- § 18 Abs. 3 EStG – Einkünfte aus selbständiger Arbeit (Abs. 3) — Einkommensteuergesetz
- § 18 Abs. 3 S. 2 EStG – Einkünfte aus selbständiger Arbeit (Abs. 3, S. 2) — Einkommensteuergesetz
- § 18 Abs. 4 Satz 2 EStG – Einkünfte aus selbständiger Arbeit (Abs. 4, Satz 2) — Einkommensteuergesetz