§ 16 Abs. 4 EStG
Betriebsveräußerung, Betriebsaufgabe (Abs. 4) — Einkommensteuergesetz
Auszug aus Steuerstoff-Wissen
Erwirbt ein Erbe durch Erbfall einen Betrieb oder einen Mitunternehmeranteil und veräußert diesen anschließend, kann er die steuerlichen Begünstigungen nach § 16 Abs. 4 EStG und § 34 Abs. 3 EStG in Anspruch nehmen. - Erwerb des Betriebs oder Mitunternehmeranteils durch Erbanfall. - Veräußerung des gesamten Betriebs oder Mitunternehmeranteils. - Persönliche Voraussetzungen des § 16 Abs. 4 EStG sind erfüllt (z. B. Vollendung des maßgeblichen Lebensalters oder dauernde Berufsunfähigkeit).
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Worum geht es?
§ 16 Abs. 4 EStG steht in steuerstoff für Betriebsveräußerung, Betriebsaufgabe (Abs. 4) — Einkommensteuergesetz und wird in 4 Wissensbeiträgen als Rechtsgrundlage herangezogen.
Praxisbedeutung
- Erwirbt ein Erbe durch Erbfall einen Betrieb oder einen Mitunternehmeranteil und veräußert diesen anschließend, kann er die steuerlichen Begünstigungen nach § 16 Abs. 4 EStG und § 34 Abs. 3 EStG in Anspruch nehmen.
- Persönliche Voraussetzungen des § 16 Abs. 4 EStG sind erfüllt (z. B. Vollendung des maßgeblichen Lebensalters oder dauernde Berufsunfähigkeit).
- Liegen die persönlichen Voraussetzungen des § 16 Abs. 4 EStG vor?
- ⇨ Praxisveräußerung: Freibetrag und Tarifermäßigung
- Gibt der Unternehmer seine betriebliche Tätigkeit auf, liegt regelmäßig eine Betriebsaufgabe nach § 16 Abs. 3 EStG vor. Die im Betriebsvermögen enthaltenen stillen Reserven sind dabei aufzudecken.
Passende Wissensbeiträge
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- Betriebsveräußerung durch Erben (§ 16 Abs. 4 und § 34 Abs. 3 EStG)EinkommensteuerSteuerliche Begünstigungen bei der Veräußerung eines geerbten Betriebs oder Mitunternehmeranteils durch den Erben.
- Praxisveräußerung: Freibetrag (§ 16 Abs. 4 EStG) und Tarifermäßigung (§ 34 Abs. 3 EStG)EinkommensteuerSteuerliche Begünstigungen bei der Veräußerung einer freiberuflichen Praxis: Freibetrag, Tarifermäßigung und Prüfungsschema.
- Häusliches Arbeitszimmer im Betriebsvermögen: Tätigkeitsaufgabe und GrundstücksveräußerungEinkommensteuerFolgen eines zum notwendigen Betriebsvermögen gehörenden häuslichen Arbeitszimmers bei Betriebsaufgabe, Wohnsitzverlegung, Grundstücksverkauf und Anwendung des § 8 EStDV.
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Verwandte Fundstellen
- § 16 Abs. 3b EStG – Betriebsveräußerung, Betriebsaufgabe (Abs. 3b) — Einkommensteuergesetz
- § 16 Abs. 3 EStG – Betriebsveräußerung, Betriebsaufgabe (Abs. 3) — Einkommensteuergesetz
- § 16 Abs. 3 S. 8 EStG – Betriebsveräußerung, Betriebsaufgabe (Abs. 3, S. 8) — Einkommensteuergesetz
- § 16 EStG – Betriebsveräußerung, Betriebsaufgabe — Einkommensteuergesetz