§ 10 Abs. 1 Nr. 7 EStG
Sonderausgaben (Abs. 1, Nr. 7) — Einkommensteuergesetz
Auszug aus Steuerstoff-Wissen
Abgrenzung zwischen Erstausbildung und beruflicher Fortbildung: Wann Bildungsaufwendungen als Werbungskosten abziehbar sind, welche Kosten dazugehören und wie Fahrt- und Reisekosten behandelt werden.
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Worum geht es?
§ 10 Abs. 1 Nr. 7 EStG steht in steuerstoff für Sonderausgaben (Abs. 1, Nr. 7) — Einkommensteuergesetz und wird in 2 Wissensbeiträgen als Rechtsgrundlage herangezogen.
Praxisbedeutung
- Fortbildung und weitere Berufsausbildung: Werbungskosten
- Ein häusliches Arbeitszimmer ist grundsätzlich ein Raum,
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- Aus- und Fortbildungskosten als WerbungskostenArbeitnehmerAbgrenzung zwischen Erstausbildung und beruflicher Fortbildung: Wann Bildungsaufwendungen als Werbungskosten abziehbar sind, welche Kosten dazugehören und wie Fahrt- und Reisekosten behandelt werden.
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