§ 10 Abs. 1 Nr. 3 EStG
Sonderausgaben (Abs. 1, Nr. 3) — Einkommensteuergesetz
Auszug aus Steuerstoff-Wissen
1. Vorsorgepauschale ≠ Sonderausgabenabzug Die Vorsorgepauschale ist nur eine Rechengröße für den laufenden Lohnsteuerabzug (§ 39b Abs. 2 Satz 5 Nr. 3 EStG). In der Einkommensteuerveranlagung bleiben die tatsächlich abziehbaren Vorsorgeaufwendungen nach § 10 Abs. 1 Nr. 3 EStG maßgeblich. Ein abweichender monatlicher Lohnsteuerabzug verändert daher nicht automatisch den materiellen Sonderausgabenabzug.
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Worum geht es?
§ 10 Abs. 1 Nr. 3 EStG steht in steuerstoff für Sonderausgaben (Abs. 1, Nr. 3) — Einkommensteuergesetz und wird in 1 Wissensbeitrag als Rechtsgrundlage herangezogen.
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