Gesetz

§ 10 Abs. 1 Nr. 3 EStG

Sonderausgaben (Abs. 1, Nr. 3) — Einkommensteuergesetz

Auszug aus Steuerstoff-Wissen

1. Vorsorgepauschale ≠ Sonderausgabenabzug Die Vorsorgepauschale ist nur eine Rechengröße für den laufenden Lohnsteuerabzug (§ 39b Abs. 2 Satz 5 Nr. 3 EStG). In der Einkommensteuerveranlagung bleiben die tatsächlich abziehbaren Vorsorgeaufwendungen nach § 10 Abs. 1 Nr. 3 EStG maßgeblich. Ein abweichender monatlicher Lohnsteuerabzug verändert daher nicht automatisch den materiellen Sonderausgabenabzug.

Kein Originalwortlaut hinterlegt – gezeigt wird ein inhaltlicher Ausschnitt aus einem steuerstoff-Wissensbeitrag, kein Gesetzes- oder Behördentext.

Worum geht es?

§ 10 Abs. 1 Nr. 3 EStG steht in steuerstoff für Sonderausgaben (Abs. 1, Nr. 3) — Einkommensteuergesetz und wird in 1 Wissensbeitrag als Rechtsgrundlage herangezogen.

Praxisbedeutung

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