§ 10 Abs. 1 Nr. 5 EStG
Sonderausgaben (Abs. 1, Nr. 5) — Einkommensteuergesetz
Auszug aus Steuerstoff-Wissen
- nicht abziehbare Beträge nach § 3c Abs. 2 EStG, - Kinderbetreuungskosten nach § 10 Abs. 1 Nr. 5 EStG.
Kein Originalwortlaut hinterlegt – gezeigt wird ein inhaltlicher Ausschnitt aus einem steuerstoff-Wissensbeitrag, kein Gesetzes- oder Behördentext.
Worum geht es?
§ 10 Abs. 1 Nr. 5 EStG steht in steuerstoff für Sonderausgaben (Abs. 1, Nr. 5) — Einkommensteuergesetz und wird in 2 Wissensbeiträgen als Rechtsgrundlage herangezogen.
Praxisbedeutung
- Kinderbetreuungskosten nach § 10 Abs. 1 Nr. 5 EStG.
- Kinderbetreuungskosten können als Sonderausgaben nach § 10 Abs. 1 Nr. 5 EStG abgezogen werden. Bei getrennt lebenden Eltern reicht es jedoch nicht aus, dass ein Elternteil die Kosten wirtschaftlich trägt. Das Kind muss zusätzlich zu seinem Haushalt gehören.
- Die bloße Zahlung oder anteilige Erstattung von Kindergarten-, Kita- oder Hortkosten genügt für den anderen Elternteil nicht. Fehlt bei ihm die Haushaltszugehörigkeit, scheidet der Abzug nach § 10 Abs. 1 Nr. 5 EStG grundsätzlich aus.
Passende Wissensbeiträge
Automatisch aus der Steuerstoff-Wissensdatenbank abgeleitet – jeder Beitrag zitiert genau diese Fundstelle.
- § 2 EStG – Umfang der Besteuerung und BegriffsbestimmungenGesetze / EinkommensteuerDefiniert die sieben Einkunftsarten, die Gewinn- und Überschusseinkünfte sowie die Berechnung vom Gesamtbetrag der Einkünfte bis zur festzusetzenden Einkommensteuer.
- Kinderbetreuungskosten getrennter Eltern – Haushaltszugehörigkeit bleibt VoraussetzungEinkommensteuerDer BFH hält beim Sonderausgabenabzug für Kinderbetreuungskosten am Kriterium der Haushaltszugehörigkeit fest. Der Elternteil, bei dem das Kind nicht zum Haushalt gehört, kann die von ihm getragenen Kosten grundsätzlich nicht nach § 10 Abs. 1 Nr. 5 EStG abziehen.
Verwandte Fundstellen
- § 10 Abs. 1a EStG – Sonderausgaben (Abs. 1a) — Einkommensteuergesetz
- § 10 Abs. 1a Nr. 1 EStG – Sonderausgaben (Abs. 1a, Nr. 1) — Einkommensteuergesetz
- § 10 Abs. 1 Nr. 3 EStG – Sonderausgaben (Abs. 1, Nr. 3) — Einkommensteuergesetz
- § 10 Abs. 1 Nr. 7 EStG – Sonderausgaben (Abs. 1, Nr. 7) — Einkommensteuergesetz
- § 10 EStG – Sonderausgaben — Einkommensteuergesetz