§ 10 EStG
Sonderausgaben — Einkommensteuergesetz
Auszug aus Steuerstoff-Wissen
- nicht abziehbare Beträge nach § 3c Abs. 2 EStG, - Kinderbetreuungskosten nach § 10 Abs. 1 Nr. 5 EStG.
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Worum geht es?
§ 10 EStG steht in steuerstoff für Sonderausgaben — Einkommensteuergesetz und wird in 1 Wissensbeitrag als Rechtsgrundlage herangezogen.
Praxisbedeutung
- Kinderbetreuungskosten nach § 10 Abs. 1 Nr. 5 EStG.
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Verwandte Fundstellen
- § 10 Abs. 1a EStG – Sonderausgaben (Abs. 1a) — Einkommensteuergesetz
- § 10 Abs. 1a Nr. 1 EStG – Sonderausgaben (Abs. 1a, Nr. 1) — Einkommensteuergesetz
- § 10 Abs. 1 Nr. 3 EStG – Sonderausgaben (Abs. 1, Nr. 3) — Einkommensteuergesetz
- § 10 Abs. 1 Nr. 5 EStG – Sonderausgaben (Abs. 1, Nr. 5) — Einkommensteuergesetz
- § 10 Abs. 1 Nr. 7 EStG – Sonderausgaben (Abs. 1, Nr. 7) — Einkommensteuergesetz