Gesetz

§ 10 EStG

Sonderausgaben — Einkommensteuergesetz

Auszug aus Steuerstoff-Wissen

- nicht abziehbare Beträge nach § 3c Abs. 2 EStG, - Kinderbetreuungskosten nach § 10 Abs. 1 Nr. 5 EStG.

Kein Originalwortlaut hinterlegt – gezeigt wird ein inhaltlicher Ausschnitt aus einem steuerstoff-Wissensbeitrag, kein Gesetzes- oder Behördentext.

Worum geht es?

§ 10 EStG steht in steuerstoff für Sonderausgaben — Einkommensteuergesetz und wird in 1 Wissensbeitrag als Rechtsgrundlage herangezogen.

Praxisbedeutung

  • Kinderbetreuungskosten nach § 10 Abs. 1 Nr. 5 EStG.

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