Verwaltung

EStH

Einkommensteuer-Hinweise (amtliches Handbuch)

Auszug aus Steuerstoff-Wissen

Das Rechtsinstitut ist nicht ausdrücklich gesetzlich geregelt, sondern durch die BFH-Rechtsprechung entwickelt. Verwaltungsgrundsätze finden sich insbesondere in R 15.7 EStR sowie H 15.7 und H 16.2 EStH.

Kein Originalwortlaut hinterlegt – gezeigt wird ein inhaltlicher Ausschnitt aus einem steuerstoff-Wissensbeitrag, kein Gesetzes- oder Behördentext.

Worum geht es?

EStH steht in steuerstoff für Einkommensteuer-Hinweise (amtliches Handbuch) und wird in 6 Wissensbeiträgen als Rechtsgrundlage herangezogen.

Praxisbedeutung

  • Das Rechtsinstitut ist nicht ausdrücklich gesetzlich geregelt, sondern durch die BFH-Rechtsprechung entwickelt. Verwaltungsgrundsätze finden sich insbesondere in R 15.7 EStR sowie H 15.7 und H 16.2 EStH.
  • Unterhaltsaufwendungen gehören zu den außergewöhnlichen Belastungen in besonderen Fällen und sind in § 33a Abs. 1 EStG geregelt. Für die Praxis sind außerdem R 33a.1 EStR, H 33a.1 EStH und die beiden BMF-Schreiben vom 15.10.2025 wichtig.
  • Grundlagen und aktuelle Entwicklungen vor dem Hintergrund zweier neuer BMF-Schreiben
  • Mitunternehmer i. S. d. § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG ist grundsätzlich, wer zivilrechtlich Gesellschafter einer Personengesellschaft ist und sowohl Mitunternehmerinitiative entfalten kann als auch Mitunternehmerrisiko trägt.
  • Herstellungskosten sind die Aufwendungen, die durch den Verbrauch von Gütern und die Inanspruchnahme von Diensten für

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