§ 40 Abs. 2 Satz 1 Nr. 6 EStG
Pauschalierung der Lohnsteuer (Abs. 2, Satz 1, Nr. 6) — Einkommensteuergesetz
Auszug aus Steuerstoff-Wissen
Das BMF-Schreiben vom 11.11.2025 ersetzt das Schreiben vom 29.09.2020 zur Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 46 EStG und zur Pauschalierung der Lohnsteuer nach § 40 Abs. 2 Satz 1 Nr. 6 EStG. Eine wesentliche Neuerung ist die Strompreispauschale zur vereinfachten Ermittlung der vom Arbeitnehmer selbst getragenen Stromkosten ab 01.01.2026. Das Schreiben behandelt zugleich die Lohnsteuer-Pauschalierung nach § 40 Abs. 2 Satz 1 Nr. 6 EStG.
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Worum geht es?
§ 40 Abs. 2 Satz 1 Nr. 6 EStG steht in steuerstoff für Pauschalierung der Lohnsteuer (Abs. 2, Satz 1, Nr. 6) — Einkommensteuergesetz und wird in 1 Wissensbeitrag als Rechtsgrundlage herangezogen.
Praxisbedeutung
- Das Schreiben behandelt zugleich die Lohnsteuer-Pauschalierung nach § 40 Abs. 2 Satz 1 Nr. 6 EStG.
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Verwandte Fundstellen
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- § 40 Abs. 2 EStG – Pauschalierung der Lohnsteuer (Abs. 2) — Einkommensteuergesetz
- § 40 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 Buchst. b EStG – Pauschalierung der Lohnsteuer (Abs. 2, Satz 2, Nr. 1) — Einkommensteuergesetz
- § 40 EStG – Pauschalierung der Lohnsteuer — Einkommensteuergesetz