Gesetz

§ 40 Abs. 2 Satz 1 Nr. 6 EStG

Pauschalierung der Lohnsteuer (Abs. 2, Satz 1, Nr. 6) — Einkommensteuergesetz

Auszug aus Steuerstoff-Wissen

Das BMF-Schreiben vom 11.11.2025 ersetzt das Schreiben vom 29.09.2020 zur Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 46 EStG und zur Pauschalierung der Lohnsteuer nach § 40 Abs. 2 Satz 1 Nr. 6 EStG. Eine wesentliche Neuerung ist die Strompreispauschale zur vereinfachten Ermittlung der vom Arbeitnehmer selbst getragenen Stromkosten ab 01.01.2026. Das Schreiben behandelt zugleich die Lohnsteuer-Pauschalierung nach § 40 Abs. 2 Satz 1 Nr. 6 EStG.

Kein Originalwortlaut hinterlegt – gezeigt wird ein inhaltlicher Ausschnitt aus einem steuerstoff-Wissensbeitrag, kein Gesetzes- oder Behördentext.

Worum geht es?

§ 40 Abs. 2 Satz 1 Nr. 6 EStG steht in steuerstoff für Pauschalierung der Lohnsteuer (Abs. 2, Satz 1, Nr. 6) — Einkommensteuergesetz und wird in 1 Wissensbeitrag als Rechtsgrundlage herangezogen.

Praxisbedeutung

  • Das Schreiben behandelt zugleich die Lohnsteuer-Pauschalierung nach § 40 Abs. 2 Satz 1 Nr. 6 EStG.

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