§ 40 Abs. 1 EStG
Pauschalierung der Lohnsteuer (Abs. 1) — Einkommensteuergesetz
Auszug aus Steuerstoff-Wissen
10. Pauschalierung nach § 40 Abs. 1 EStG Gewährt der Arbeitgeber sonstige Bezüge in einer größeren Zahl von Fällen oder wurde bei einer größeren Zahl von Arbeitnehmern der Lohnsteuerabzug nicht vorschriftsmäßig durchgeführt, kann beim Betriebsstättenfinanzamt unter den gesetzlichen Voraussetzungen ein durchschnittlicher Pauschsteuersatz beantragt werden.
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Worum geht es?
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Praxisbedeutung
- Unterkategorie: Vorsorgepauschale / Lohnsteuerabzug
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