Gesetz

§ 40 Abs. 1 EStG

Pauschalierung der Lohnsteuer (Abs. 1) — Einkommensteuergesetz

Auszug aus Steuerstoff-Wissen

10. Pauschalierung nach § 40 Abs. 1 EStG Gewährt der Arbeitgeber sonstige Bezüge in einer größeren Zahl von Fällen oder wurde bei einer größeren Zahl von Arbeitnehmern der Lohnsteuerabzug nicht vorschriftsmäßig durchgeführt, kann beim Betriebsstättenfinanzamt unter den gesetzlichen Voraussetzungen ein durchschnittlicher Pauschsteuersatz beantragt werden.

Kein Originalwortlaut hinterlegt – gezeigt wird ein inhaltlicher Ausschnitt aus einem steuerstoff-Wissensbeitrag, kein Gesetzes- oder Behördentext.

Worum geht es?

§ 40 Abs. 1 EStG steht in steuerstoff für Pauschalierung der Lohnsteuer (Abs. 1) — Einkommensteuergesetz und wird in 1 Wissensbeitrag als Rechtsgrundlage herangezogen.

Praxisbedeutung

  • Unterkategorie: Vorsorgepauschale / Lohnsteuerabzug

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