Gesetz

§ 3b EStG

Vorschrift im Einkommensteuergesetz

Auszug aus Steuerstoff-Wissen

können unter den Voraussetzungen des § 3b EStG steuerfrei sein.

Kein Originalwortlaut hinterlegt – gezeigt wird ein inhaltlicher Ausschnitt aus einem steuerstoff-Wissensbeitrag, kein Gesetzes- oder Behördentext.

Worum geht es?

§ 3b EStG steht in steuerstoff für Vorschrift im Einkommensteuergesetz und wird in 4 Wissensbeiträgen als Rechtsgrundlage herangezogen.

Praxisbedeutung

  • können unter den Voraussetzungen des § 3b EStG steuerfrei sein.
  • Sonntags-, Feiertags- und Nachtzuschläge – § 3b EStG
  • § 3b EStG stellt Zuschläge für tatsächlich geleistete Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit unter bestimmten Voraussetzungen steuerfrei.
  • Nicht die gesamte Vergütung für die Arbeitsstunde ist steuerfrei, sondern nur der zusätzlich zum Grundlohn gezahlte Zuschlag innerhalb der Grenzen des § 3b EStG.
  • SONN- UND FEIERTAGSZUSCHLÄGE – § 3b Abs. 2 Satz 1 EStG

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