Gesetz

§ 3b Abs. 2 EStG

Vorschrift im Einkommensteuergesetz (Abs. 2)

Auszug aus Steuerstoff-Wissen

§ 3b EStG stellt Zuschläge für tatsächlich geleistete Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit unter bestimmten Voraussetzungen steuerfrei. Merksatz: Nicht die gesamte Vergütung für die Arbeitsstunde ist steuerfrei, sondern nur der zusätzlich zum Grundlohn gezahlte Zuschlag innerhalb der Grenzen des § 3b EStG.

Kein Originalwortlaut hinterlegt – gezeigt wird ein inhaltlicher Ausschnitt aus einem steuerstoff-Wissensbeitrag, kein Gesetzes- oder Behördentext.

Worum geht es?

§ 3b Abs. 2 EStG steht in steuerstoff für Vorschrift im Einkommensteuergesetz (Abs. 2) und wird in 1 Wissensbeitrag als Rechtsgrundlage herangezogen.

Praxisbedeutung

  • § 3b EStG stellt Zuschläge für tatsächlich geleistete Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit unter bestimmten Voraussetzungen steuerfrei.
  • Nicht die gesamte Vergütung für die Arbeitsstunde ist steuerfrei, sondern nur der zusätzlich zum Grundlohn gezahlte Zuschlag innerhalb der Grenzen des § 3b EStG.

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