Gesetz

§ 3b Abs. 2 Satz 1 EStG

Vorschrift im Einkommensteuergesetz (Abs. 2, Satz 1)

Auszug aus Steuerstoff-Wissen

1. SONN- UND FEIERTAGSZUSCHLÄGE – § 3b Abs. 2 Satz 1 EStG Praxisfolge: Bei entsprechend hohen Stundenlöhnen kann sich der steuerfreie Anteil von Sonn- und Feiertagszuschlägen erhöhen. Die besonderen Voraussetzungen des § 3b EStG bleiben daneben zu prüfen.

Kein Originalwortlaut hinterlegt – gezeigt wird ein inhaltlicher Ausschnitt aus einem steuerstoff-Wissensbeitrag, kein Gesetzes- oder Behördentext.

Worum geht es?

§ 3b Abs. 2 Satz 1 EStG steht in steuerstoff für Vorschrift im Einkommensteuergesetz (Abs. 2, Satz 1) und wird in 1 Wissensbeitrag als Rechtsgrundlage herangezogen.

Praxisbedeutung

  • SONN- UND FEIERTAGSZUSCHLÄGE – § 3b Abs. 2 Satz 1 EStG
  • Praxisfolge: Bei entsprechend hohen Stundenlöhnen kann sich der steuerfreie Anteil von Sonn- und Feiertagszuschlägen erhöhen. Die besonderen Voraussetzungen des § 3b EStG bleiben daneben zu prüfen.

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