§ 3b Abs. 2 Satz 1 EStG
Vorschrift im Einkommensteuergesetz (Abs. 2, Satz 1)
Auszug aus Steuerstoff-Wissen
1. SONN- UND FEIERTAGSZUSCHLÄGE – § 3b Abs. 2 Satz 1 EStG Praxisfolge: Bei entsprechend hohen Stundenlöhnen kann sich der steuerfreie Anteil von Sonn- und Feiertagszuschlägen erhöhen. Die besonderen Voraussetzungen des § 3b EStG bleiben daneben zu prüfen.
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Worum geht es?
§ 3b Abs. 2 Satz 1 EStG steht in steuerstoff für Vorschrift im Einkommensteuergesetz (Abs. 2, Satz 1) und wird in 1 Wissensbeitrag als Rechtsgrundlage herangezogen.
Praxisbedeutung
- SONN- UND FEIERTAGSZUSCHLÄGE – § 3b Abs. 2 Satz 1 EStG
- Praxisfolge: Bei entsprechend hohen Stundenlöhnen kann sich der steuerfreie Anteil von Sonn- und Feiertagszuschlägen erhöhen. Die besonderen Voraussetzungen des § 3b EStG bleiben daneben zu prüfen.
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