§ 3b Abs. 3 EStG
Vorschrift im Einkommensteuergesetz (Abs. 3)
Auszug aus Steuerstoff-Wissen
§ 3b EStG stellt Zuschläge für tatsächlich geleistete Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit unter bestimmten Voraussetzungen steuerfrei. Merksatz: Nicht die gesamte Vergütung für die Arbeitsstunde ist steuerfrei, sondern nur der zusätzlich zum Grundlohn gezahlte Zuschlag innerhalb der Grenzen des § 3b EStG.
Kein Originalwortlaut hinterlegt – gezeigt wird ein inhaltlicher Ausschnitt aus einem steuerstoff-Wissensbeitrag, kein Gesetzes- oder Behördentext.
Worum geht es?
§ 3b Abs. 3 EStG steht in steuerstoff für Vorschrift im Einkommensteuergesetz (Abs. 3) und wird in 1 Wissensbeitrag als Rechtsgrundlage herangezogen.
Praxisbedeutung
- § 3b EStG stellt Zuschläge für tatsächlich geleistete Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit unter bestimmten Voraussetzungen steuerfrei.
- Nicht die gesamte Vergütung für die Arbeitsstunde ist steuerfrei, sondern nur der zusätzlich zum Grundlohn gezahlte Zuschlag innerhalb der Grenzen des § 3b EStG.
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