§ 39b Abs. 2 Satz 5 Nr. 3 EStG
Vorschrift im Einkommensteuergesetz (Abs. 2, Satz 5, Nr. 3)
Auszug aus Steuerstoff-Wissen
2. Bestandteile der Vorsorgepauschale Die Vorsorgepauschale kann sich aus folgenden Teilbeträgen zusammensetzen: - Rentenversicherung nach § 39b Abs. 2 Satz 5 Nr. 3 Buchst. a EStG, - gesetzliche Krankenversicherung nach Buchst. b, - soziale Pflegeversicherung nach Buchst. c, - private Basiskranken- und private Pflege-Pflichtversicherung nach Buchst. d oder - Arbeitslosenversicherung nach Buchst. e.
Kein Originalwortlaut hinterlegt – gezeigt wird ein inhaltlicher Ausschnitt aus einem steuerstoff-Wissensbeitrag, kein Gesetzes- oder Behördentext.
Worum geht es?
§ 39b Abs. 2 Satz 5 Nr. 3 EStG steht in steuerstoff für Vorschrift im Einkommensteuergesetz (Abs. 2, Satz 5, Nr. 3) und wird in 3 Wissensbeiträgen als Rechtsgrundlage herangezogen.
Praxisbedeutung
- Rentenversicherung nach § 39b Abs. 2 Satz 5 Nr. 3 Buchst. a EStG,
- Das BMF hat mit Schreiben vom 24.06.2026 die Randnummer 14 des Schreibens vom 14.08.2025 zur Vorsorgepauschale im Lohnsteuerabzugsverfahren neu gefasst. Die Regelung ist ab dem 1. Januar 2026 anzuwenden.
- Beiträge zur privaten Kranken- und Pflegepflichtversicherung werden ab 2026 elektronisch bereitgestellt:
Passende Wissensbeiträge
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- Vorsorgepauschale ab 2026 – neue Berechnung im LohnsteuerabzugEinkommensteuerSeit 2026 gelten neue Regeln für die Vorsorgepauschale im Lohnsteuerabzugsverfahren. Neu sind insbesondere die Berücksichtigung tatsächlicher ELStAM-Beiträge bei privat Versicherten, der Wegfall der Mindestvorsorgepauschale und ein Teilbetrag für die Arbeitslosenversicherung.
- Vorsorgepauschale: gesetzlich krankenversicherte DO-Angestellte ab 2026LohnsteuerAb 1. Januar 2026 ist im Lohnsteuerabzug bei gesetzlich krankenversicherten Dienstordnungsangestellten grundsätzlich ein typisierter Arbeitnehmeranteil zur Krankenversicherung anzusetzen, sofern tatsächlich Beiträge zur inländischen GKV geleistet werden.
- Vorsorgepauschale 2026: Mindestbetrag entfällt, PKV-/PPV-Beiträge werden ELStAMLohnsteuerAb 2026 entfällt die Mindestvorsorgepauschale. Gleichzeitig werden Beiträge zur privaten Kranken- und Pflegepflichtversicherung elektronisch als ELStAM bereitgestellt. Fehlende Werte, Widersprüche, Sperrungen und spätere Korrekturen können den laufenden Lohnsteuerabzug deutlich verändern.