Gesetz

§ 2 Abs. 7 EStG

Umfang der Besteuerung, Einkünfte (Abs. 7) — Einkommensteuergesetz

Gesetzeswortlaut

§ 2 EStG · Umfang der Besteuerung, Begriffsbestimmungen

amtlicher Text

Absatz 7

Die Einkommensteuer ist eine Jahressteuer. Die Grundlagen für ihre Festsetzung sind jeweils für ein Kalenderjahr zu ermitteln.

Amtlicher Gesetzestext · Gesetze im Internet · EStG – zuletzt geändert durch Art. 7 G v. 29.06.2026 (BGBl. 2026 I Nr. 197)

Steuerstoff-Erklärung

⇨ § 2 EStG – Umfang der Besteuerung und Begriffsbestimmungen § 2 EStG ist die zentrale Grundnorm für den Aufbau der Einkommensteuer.

Worum geht es?

§ 2 Abs. 7 EStG steht in steuerstoff für Umfang der Besteuerung, Einkünfte (Abs. 7) — Einkommensteuergesetz und wird in 1 Wissensbeitrag als Rechtsgrundlage herangezogen.

Praxisbedeutung

  • ⇨ § 2 EStG – Umfang der Besteuerung und Begriffsbestimmungen
  • § 2 EStG ist die zentrale Grundnorm für den Aufbau der Einkommensteuer.
  • § 2 EStG bildet damit das Grundgerüst der Einkommensteuerberechnung.
  • Nach § 2 Abs. 1 EStG unterliegen sieben Einkunftsarten der Einkommensteuer.
  • § 2 Abs. 2 EStG unterscheidet zwei Arten der Einkünfteermittlung.

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