§ 2 Abs. 7 EStG
Umfang der Besteuerung, Einkünfte (Abs. 7) — Einkommensteuergesetz
Gesetzeswortlaut
§ 2 EStG · Umfang der Besteuerung, Begriffsbestimmungen
Absatz 7
Die Einkommensteuer ist eine Jahressteuer. Die Grundlagen für ihre Festsetzung sind jeweils für ein Kalenderjahr zu ermitteln.
Amtlicher Gesetzestext · Gesetze im Internet · EStG – zuletzt geändert durch Art. 7 G v. 29.06.2026 (BGBl. 2026 I Nr. 197)
Steuerstoff-Erklärung
⇨ § 2 EStG – Umfang der Besteuerung und Begriffsbestimmungen § 2 EStG ist die zentrale Grundnorm für den Aufbau der Einkommensteuer.
Worum geht es?
§ 2 Abs. 7 EStG steht in steuerstoff für Umfang der Besteuerung, Einkünfte (Abs. 7) — Einkommensteuergesetz und wird in 1 Wissensbeitrag als Rechtsgrundlage herangezogen.
Praxisbedeutung
- ⇨ § 2 EStG – Umfang der Besteuerung und Begriffsbestimmungen
- § 2 EStG ist die zentrale Grundnorm für den Aufbau der Einkommensteuer.
- § 2 EStG bildet damit das Grundgerüst der Einkommensteuerberechnung.
- Nach § 2 Abs. 1 EStG unterliegen sieben Einkunftsarten der Einkommensteuer.
- § 2 Abs. 2 EStG unterscheidet zwei Arten der Einkünfteermittlung.
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