Gesetz

§ 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG

Umfang der Besteuerung, Einkünfte (Abs. 1, Satz 1, Nr. 2) — Einkommensteuergesetz

Gesetzeswortlaut

§ 2 EStG · Umfang der Besteuerung, Begriffsbestimmungen

amtlicher Text

Absatz 1 · Satz 1

Der Einkommensteuer unterliegen 1.

Amtlicher Gesetzestext · Gesetze im Internet · EStG – zuletzt geändert durch Art. 7 G v. 29.06.2026 (BGBl. 2026 I Nr. 197)

Steuerstoff-Erklärung

Kompakter Praxisüberblick zu Gewerbebetrieb, Gewinnerzielungsabsicht, Vermögensverwaltung, Abfärbung, gewerblicher Prägung und § 17 EStG.

Worum geht es?

§ 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG steht in steuerstoff für Umfang der Besteuerung, Einkünfte (Abs. 1, Satz 1, Nr. 2) — Einkommensteuergesetz und wird in 1 Wissensbeitrag als Rechtsgrundlage herangezogen.

Praxisbedeutung

  • Ein Gewerbebetrieb nach § 15 Abs. 2 EStG setzt vier positive Merkmale voraus:

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