§ 2 Abs. 1 UStG
Unternehmer, Unternehmen (Abs. 1) — Umsatzsteuergesetz
Gesetzeswortlaut
§ 2 UStG · Unternehmer, Unternehmen
Absatz 1
Unternehmer ist, wer eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit selbstständig ausübt, unabhängig davon, ob er nach anderen Vorschriften rechtsfähig ist. Das Unternehmen umfasst die gesamte gewerbliche oder berufliche Tätigkeit des Unternehmers. Gewerblich oder beruflich ist jede nachhaltige Tätigkeit zur Erzielung von Einnahmen, auch wenn die Absicht, Gewinn zu erzielen, fehlt oder eine Personenvereinigung nur gegenüber ihren Mitgliedern tätig wird.
Amtlicher Gesetzestext · Gesetze im Internet · UStG – zuletzt geändert durch Art. 5 G v. 29.06.2026 (BGBl. 2026 I Nr. 197)
Steuerstoff-Erklärung
Kapitalgesellschaften, die am wirtschaftlichen Leben teilnehmen, sind idR Unternehmer iSd § 2 Abs. 1 UStG. Erbringen sie umsatzsteuerbare Lieferungen oder sonstige Leistungen, die nicht von der Umsatzsteuer befreit sind, fällt Umsatzsteuer an. Dies gilt auch während der Liquidation einer Kapitalgesellschaft, da diese während des Liquidationszeitraums Unternehmer im umsatzsteuerlichen Sinne bleibt.
Worum geht es?
§ 2 Abs. 1 UStG steht in steuerstoff für Unternehmer, Unternehmen (Abs. 1) — Umsatzsteuergesetz und wird in 6 Wissensbeiträgen als Rechtsgrundlage herangezogen.
Praxisbedeutung
- Dabei umfasst das Unternehmen grundsätzlich die gesamte gewerbliche oder berufliche Tätigkeit.
- Für Körperschaftsteuererklärungen, die von Angehörigen der steuerberatenden Berufe erstellt werden, ist die Abgabefrist bis Ende Februar des zweiten auf den Besteuerungszeitraum folgenden Kalenderjahres verlängert (§ 149 Abs. 3 Nr. 2 AO).
- Sowohl G als auch der französische Lieferant sind Unternehmer nach § 2 Abs. 1 UStG, da sie selbstständig, nachhaltig und mit Einnahmeerzielungsabsicht Umsätze tätigen. Beide Unternehmer werden im Rahmen ihres Unternehmens tätig.
- Sowohl D als auch S sind Unternehmer nach § 2 Abs. 1 UStG, da sie selbstständig, nachhaltig und mit Einnahmeerzielungsabsicht tätig sind, beide Beteiligten werden im Rahmen ihres Unternehmens tätig.
- Ein Unternehmer hat umsatzsteuerlich nur ein Unternehmen. Mehrere Betriebe oder Unternehmensteile eines Einzelunternehmers werden zu einer Unternehmenseinheit zusammengefasst (§ 2 Abs. 1 UStG).
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