Mehrere Betriebe desselben Einzelunternehmers bilden umsatzsteuerlich grundsätzlich mehrere voneinander unabhängige Unternehmen.
Unternehmenseinheit · mittel
Tempo
Mehrere Betriebe desselben Einzelunternehmers bilden umsatzsteuerlich grundsätzlich mehrere voneinander unabhängige Unternehmen.
Antwortmöglichkeiten 1. Richtig 2. Falsch
Richtige Antwort Falsch
Erklärung Umsatzsteuerlich gilt der Grundsatz der Unternehmenseinheit. Mehrere Betriebe eines Unternehmers werden grundsätzlich zu einem einheitlichen Unternehmen zusammengefasst.
Rechtsgrundlage § 2 Abs. 1 UStG · KB: Unternehmensumfang