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Umsatzsteuer

Mehrere Betriebe desselben Einzelunternehmers bilden umsatzsteuerlich grundsätzlich mehrere voneinander unabhängige Unternehmen.

Unternehmenseinheit · mittel

Tempo

Mehrere Betriebe desselben Einzelunternehmers bilden umsatzsteuerlich grundsätzlich mehrere voneinander unabhängige Unternehmen.

Antwortmöglichkeiten 1. Richtig 2. Falsch

Richtige Antwort Falsch

Erklärung Umsatzsteuerlich gilt der Grundsatz der Unternehmenseinheit. Mehrere Betriebe eines Unternehmers werden grundsätzlich zu einem einheitlichen Unternehmen zusammengefasst.

Rechtsgrundlage § 2 Abs. 1 UStG · KB: Unternehmensumfang