§ 16 Abs. 3 Satz 2 EStG
Betriebsveräußerung, Betriebsaufgabe (Abs. 3, Satz 2) — Einkommensteuergesetz
Auszug aus Steuerstoff-Wissen
Eine steuerneutrale Realteilung nach § 16 Abs. 3 Satz 2 EStG setzt die Übertragung von Wirtschaftsgütern voraus. Sind eigene Anteile keine Wirtschaftsgüter, kann eine Buchwertfortführung scheitern. Die Entscheidung ist insbesondere für § 16 Abs. 3 Satz 2 EStG bedeutsam.
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Worum geht es?
§ 16 Abs. 3 Satz 2 EStG steht in steuerstoff für Betriebsveräußerung, Betriebsaufgabe (Abs. 3, Satz 2) — Einkommensteuergesetz und wird in 1 Wissensbeitrag als Rechtsgrundlage herangezogen.
Praxisbedeutung
- Eine steuerneutrale Realteilung nach § 16 Abs. 3 Satz 2 EStG setzt die Übertragung von Wirtschaftsgütern voraus. Sind eigene Anteile keine Wirtschaftsgüter, kann eine Buchwertfortführung scheitern.
- Die Entscheidung ist insbesondere für § 16 Abs. 3 Satz 2 EStG bedeutsam.
- Die Wirtschaftsguteigenschaft ist Voraussetzung für eine Buchwertfortführung nach § 16 Abs. 3 Satz 2 EStG.
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