Gesetz

§ 16 Abs. 3 Satz 2 EStG

Betriebsveräußerung, Betriebsaufgabe (Abs. 3, Satz 2) — Einkommensteuergesetz

Auszug aus Steuerstoff-Wissen

Eine steuerneutrale Realteilung nach § 16 Abs. 3 Satz 2 EStG setzt die Übertragung von Wirtschaftsgütern voraus. Sind eigene Anteile keine Wirtschaftsgüter, kann eine Buchwertfortführung scheitern. Die Entscheidung ist insbesondere für § 16 Abs. 3 Satz 2 EStG bedeutsam.

Kein Originalwortlaut hinterlegt – gezeigt wird ein inhaltlicher Ausschnitt aus einem steuerstoff-Wissensbeitrag, kein Gesetzes- oder Behördentext.

Worum geht es?

§ 16 Abs. 3 Satz 2 EStG steht in steuerstoff für Betriebsveräußerung, Betriebsaufgabe (Abs. 3, Satz 2) — Einkommensteuergesetz und wird in 1 Wissensbeitrag als Rechtsgrundlage herangezogen.

Praxisbedeutung

  • Eine steuerneutrale Realteilung nach § 16 Abs. 3 Satz 2 EStG setzt die Übertragung von Wirtschaftsgütern voraus. Sind eigene Anteile keine Wirtschaftsgüter, kann eine Buchwertfortführung scheitern.
  • Die Entscheidung ist insbesondere für § 16 Abs. 3 Satz 2 EStG bedeutsam.
  • Die Wirtschaftsguteigenschaft ist Voraussetzung für eine Buchwertfortführung nach § 16 Abs. 3 Satz 2 EStG.

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