Gesetz

§ 11 Abs. 1 Satz 1 EStG

Vorschrift im Einkommensteuergesetz (Abs. 1, Satz 1)

Auszug aus Steuerstoff-Wissen

Werden Überstunden für einen Zeitraum von mehr als zwölf Monaten und über mindestens zwei Veranlagungszeiträume hinweg zusammengeballt vergütet, kann die Tarifermäßigung nach § 34 EStG greifen.

Kein Originalwortlaut hinterlegt – gezeigt wird ein inhaltlicher Ausschnitt aus einem steuerstoff-Wissensbeitrag, kein Gesetzes- oder Behördentext.

Worum geht es?

§ 11 Abs. 1 Satz 1 EStG steht in steuerstoff für Vorschrift im Einkommensteuergesetz (Abs. 1, Satz 1) und wird in 1 Wissensbeitrag als Rechtsgrundlage herangezogen.

Praxisbedeutung

  • Die Zahlung muss Entgelt für eine mehrjährige Tätigkeit sein; eine bloße Nachzahlung eines im Vorjahr verdienten Betrags genügt nicht automatisch.

Passende Wissensbeiträge

Automatisch aus der Steuerstoff-Wissensdatenbank abgeleitet – jeder Beitrag zitiert genau diese Fundstelle.

Verwandte Fundstellen

Zurück zum Lexikon