§ 11 Abs. 1 Satz 1 EStG
Vorschrift im Einkommensteuergesetz (Abs. 1, Satz 1)
Auszug aus Steuerstoff-Wissen
Werden Überstunden für einen Zeitraum von mehr als zwölf Monaten und über mindestens zwei Veranlagungszeiträume hinweg zusammengeballt vergütet, kann die Tarifermäßigung nach § 34 EStG greifen.
Kein Originalwortlaut hinterlegt – gezeigt wird ein inhaltlicher Ausschnitt aus einem steuerstoff-Wissensbeitrag, kein Gesetzes- oder Behördentext.
Worum geht es?
§ 11 Abs. 1 Satz 1 EStG steht in steuerstoff für Vorschrift im Einkommensteuergesetz (Abs. 1, Satz 1) und wird in 1 Wissensbeitrag als Rechtsgrundlage herangezogen.
Praxisbedeutung
- Die Zahlung muss Entgelt für eine mehrjährige Tätigkeit sein; eine bloße Nachzahlung eines im Vorjahr verdienten Betrags genügt nicht automatisch.
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