Gesetz

§ 11 Abs. 1 EStG

Vorschrift im Einkommensteuergesetz (Abs. 1)

Auszug aus Steuerstoff-Wissen

Bei einem beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführer kann eine verdeckte Gewinnausschüttung bereits mit der Zahlungsanweisung der Gesellschaft an eine fremde Scheinfirma zufließen, wenn er aufgrund seiner Stellung und einer schuldrechtlichen Vereinbarung über den weiteren Geldtransfer wirtschaftlich verfügen kann.

Kein Originalwortlaut hinterlegt – gezeigt wird ein inhaltlicher Ausschnitt aus einem steuerstoff-Wissensbeitrag, kein Gesetzes- oder Behördentext.

Worum geht es?

§ 11 Abs. 1 EStG steht in steuerstoff für Vorschrift im Einkommensteuergesetz (Abs. 1) und wird in 1 Wissensbeitrag als Rechtsgrundlage herangezogen.

Praxisbedeutung

  • ⇨ Zeitpunkt des Zuflusses einer verdeckten Gewinnausschüttung

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