IFRS – Internationalisierung der Rechnungslegung
Warum IFRS für Konzerne wichtig sind, wie sie sich zum HGB verhalten und welche Perspektiven es für Einzelabschluss, Steuerbilanz und SME gibt.
Grundidee Die Globalisierung der Waren- und Kapitalmärkte hat den Bedarf nach einer international vergleichbaren Rechnungslegung stark erhöht. Nationale Bilanzsysteme erschweren insbesondere bei international tätigen Konzernen die Kommunikation mit Banken, Investoren und ausländischen Tochtergesellschaften.
1. Gesetzlicher Rahmen • Die EU-Bilanzrichtlinien haben trotz gemeinsamer Vorgaben keine vollständige Harmonisierung geschaffen, weil zahlreiche Mitgliedstaatenwahlrechte unterschiedliche nationale Bilanzierungsregeln zulassen. • Seit 2005 müssen kapitalmarktorientierte Konzerne in der EU ihren Konzernabschluss nach IFRS erstellen. • In Deutschland können nicht kapitalmarktorientierte Konzerne nach § 315e Abs. 3 HGB freiwillig einen IFRS-Konzernabschluss anstelle des HGB-Konzernabschlusses aufstellen. • Für den Einzelabschluss bleibt grundsätzlich das HGB maßgeblich.
2. Wesentliche Vorteile einer IFRS-Anwendung Die wichtigsten Motive sind: • besserer Zugang zu internationalen Kapital- und Kreditmärkten, • einheitliches internes Konzernreporting, • bessere Vergleichbarkeit für internationale Abschlussadressaten, • Abstimmung von internem und externem Rechnungswesen, • mögliche Imagevorteile im internationalen Wettbewerb.
Praxisrelevant ist besonders das Konzernreporting: Wenn ausländische Tochtergesellschaften nach unterschiedlichen nationalen Regeln berichten, können Fehlentwicklungen verspätet erkannt werden. Ein einheitliches IFRS-Reporting verbessert Vergleichbarkeit, Geschwindigkeit und Steuerung.
3. HGB-Einzelabschluss und IFRS-Konzernabschluss nebeneinander Deutschland hat IFRS nicht vollständig für den Einzelabschluss freigegeben. Deshalb besteht häufig eine Zweigleisigkeit: • Einzelabschluss nach HGB, • Konzernabschluss nach IFRS.
Nach § 325 Abs. 2a HGB kann unter bestimmten Voraussetzungen statt des HGB-Einzelabschlusses ein IFRS-Einzelabschluss bekannt gemacht werden. Der handelsrechtliche Einzelabschluss muss jedoch weiterhin erstellt und hinterlegt werden.
Duale Abschlüsse Die Idee eines dualen Abschlusses besteht darin, Bilanzierungswahlrechte so zu nutzen, dass ein Abschluss gleichzeitig HGB und IFRS entspricht. Das funktioniert nur begrenzt.
Beispiel: • Pensionsrückstellungen lassen sich teilweise vergleichbar bewerten; IAS 19 und die Bewertung zum voraussichtlichen Erfüllungsbetrag nach § 253 HGB liegen näher beieinander. • Bei bestimmten Finanzinstrumenten ist eine Übereinstimmung nicht möglich: IFRS 9 kann eine Bewertung zum höheren Stichtagswert verlangen, während § 253 HGB grundsätzlich durch die Anschaffungskosten begrenzt.
Für international integrierte Konzerne ist deshalb häufig sinnvoll, IFRS zur führenden Rechnungslegung zu machen und für nationale Einzelabschlüsse auf HGB bzw. lokales Recht überzuleiten.
4. Warum IFRS für den Einzelabschluss schwieriger sind Der Einzelabschluss erfüllt nicht nur Informationszwecke, sondern hat Zahlungsbemessungsfunktionen.
Steuerrecht Über das Maßgeblichkeitsprinzip des § 5 Abs. 1 EStG besteht traditionell eine Verbindung zwischen Handels- und Steuerbilanz. Eine vollständige IFRS-Freigabe würde daher die Frage aufwerfen, ob private internationale Standardsetter mittelbar Einfluss auf die deutsche Steuerbemessungsgrundlage erhalten sollen.
Gesellschaftsrecht / Gläubigerschutz IFRS können unrealisierte Gewinne erfassen. Würden diese ohne Einschränkung zur Dividendengrundlage, könnten Gewinne ausgeschüttet werden, die wirtschaftlich noch nicht realisiert sind.
Mögliche Lösungen: • spezielle Ausschüttungssperren, z. B. nach dem Grundgedanken des § 268 Abs. 8 HGB, • ein Solvency-Test, bei dem Ausschüttungen nur zulässig sind, wenn Zahlungsfähigkeit und ausreichendes Eigenkapital erhalten bleiben.
5. Perspektive Steuerbilanz und BEFIT Handels- und Steuerbilanz sind bereits heute in vielen Bereichen voneinander entkoppelt. Deshalb wäre theoretisch auch eine stärkere Eigenständigkeit der Steuerbilanz möglich.
Diskutierte Modelle sind: • Aufgabe der Maßgeblichkeit und stärkere eigenständige steuerliche Gewinnermittlung, • langfristig eine IFRS-nahe europäische Steuerbemessungsgrundlage, • konsolidierte Besteuerung grenzüberschreitender Konzerne.
BEFIT Mit „Business in Europe: Framework for Taxation“ (BEFIT) verfolgt die EU-Kommission die Idee einer einheitlicheren steuerlichen Bemessungsgrundlage für grenzüberschreitende Konzerne. Der Vorschlag vom 12.09.2023 sieht für große EU-Konzerne ab 750 Mio. EUR Umsatz grundsätzlich eine gemeinsame Ermittlung und anschließende Verteilung der Bemessungsgrundlage auf die beteiligten Staaten vor. Ausgangspunkt soll ein nach IFRS oder nach dem nationalen Recht des Mutterunternehmens erstellter Konzernabschluss sein.
6. IFRS for SMEs Der IASB hat 2009 ein eigenes Regelwerk für kleine und mittlere Unternehmen geschaffen.
Problem: Die SME-IFRS sind zwar vereinfacht, bei nicht oder nicht ausreichend geregelten Sachverhalten muss in der Praxis teilweise wieder auf die Full IFRS zurückgegriffen werden. Dadurch entsteht gerade für kleinere Unternehmen zusätzlicher Regelungsaufwand. Auch bei den Anhangangaben wird die Entlastung teilweise als unzureichend kritisiert.
Merksätze • Börsennotierte EU-Konzerne: IFRS-Konzernabschluss seit 2005 verpflichtend. • Nicht börsennotierte deutsche Konzerne: IFRS-Konzernabschluss nach § 315e Abs. 3 HGB freiwillig möglich. • Einzelabschluss: weiterhin grundsätzlich HGB. • Größte IFRS-Vorteile: Kapitalmarktzugang und einheitliches Konzernreporting. • Duale Abschlüsse lösen die HGB-/IFRS-Zweigleisigkeit nur teilweise. • IFRS im Einzelabschluss sind vor allem wegen Steuer-, Ausschüttungs- und Gläubigerschutzfunktionen schwieriger. • BEFIT zielt auf eine stärker vereinheitlichte steuerliche Bemessungsgrundlage grenzüberschreitender Konzerne. • SME-IFRS sind ein eigenes Regelwerk für KMU, beseitigen aber den Rückgriff auf Full IFRS nicht vollständig.