Gesetz

§ 268 Abs. 8 HGB

Vorschrift im Handelsgesetzbuch (Abs. 8)

Auszug aus Steuerstoff-Wissen

Mögliche Lösungen: • spezielle Ausschüttungssperren, z. B. nach dem Grundgedanken des § 268 Abs. 8 HGB, • ein Solvency-Test, bei dem Ausschüttungen nur zulässig sind, wenn Zahlungsfähigkeit und ausreichendes Eigenkapital erhalten bleiben.

Kein Originalwortlaut hinterlegt – gezeigt wird ein inhaltlicher Ausschnitt aus einem steuerstoff-Wissensbeitrag, kein Gesetzes- oder Behördentext.

Worum geht es?

§ 268 Abs. 8 HGB steht in steuerstoff für Vorschrift im Handelsgesetzbuch (Abs. 8) und wird in 1 Wissensbeitrag als Rechtsgrundlage herangezogen.

Praxisbedeutung

  • spezielle Ausschüttungssperren, z. B. nach dem Grundgedanken des § 268 Abs. 8 HGB,

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