§ 268 Abs. 8 HGB
Vorschrift im Handelsgesetzbuch (Abs. 8)
Auszug aus Steuerstoff-Wissen
Mögliche Lösungen: • spezielle Ausschüttungssperren, z. B. nach dem Grundgedanken des § 268 Abs. 8 HGB, • ein Solvency-Test, bei dem Ausschüttungen nur zulässig sind, wenn Zahlungsfähigkeit und ausreichendes Eigenkapital erhalten bleiben.
Kein Originalwortlaut hinterlegt – gezeigt wird ein inhaltlicher Ausschnitt aus einem steuerstoff-Wissensbeitrag, kein Gesetzes- oder Behördentext.
Worum geht es?
§ 268 Abs. 8 HGB steht in steuerstoff für Vorschrift im Handelsgesetzbuch (Abs. 8) und wird in 2 Wissensbeiträgen als Rechtsgrundlage herangezogen.
Praxisbedeutung
- spezielle Ausschüttungssperren, z. B. nach dem Grundgedanken des § 268 Abs. 8 HGB,
- Einerseits könnten unrealisierte Gewinne nach dem in § 268 Abs. 8 HGB enthaltenen System mit einer speziellen Ausschüttungssperre belegt werden.
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