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Aktuelles Steuerrecht

Steuerpolitik – Bundestag beschließt steuerliches Investitionsprogramm zur Stärkung des Wirtschaftsstandortes Deutschland

Der Bundestag hat am 26.06.2025 das Gesetz für ein steuerliches Investitionsprogramm zur Stärkung des Wirtschaftsstandortes Deutschland in einer vom Finanzausschuss geänderten Fassung beschlossen.

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Steuerpolitik – Bundestag beschließt Gesetz für ein steuerliches Investitionsprogramm zur Stärkung des Wirtschaftsstandortes Deutschland

Der Bundestag hat am Donnerstag, 26.06.2025, das Gesetz für ein steuerliches Investitionsprogramm zur Stärkung des Wirtschaftsstandortes Deutschland in einer vom Finanzausschuss geänderten Fassung beschlossen (BT-Drucks. 21/516).

Wesentliche Eckpunkte

• Temporäre Wiedereinführung und Aufstockung der degressiven AfA für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens (§ 7 Abs. 2 EStG-E).

• Schrittweise Senkung des Körperschaftsteuersatzes ab dem 01.01.2028 von derzeit 15 % auf 10 % ab 2032 (§ 23 Abs. 1 KStG-E).

• Absenkung des Thesaurierungssteuersatzes nach § 34a EStG für nicht entnommene Gewinne von derzeit 28,25 % in drei Stufen auf 25 %. Vorgesehen sind 27 % für die Veranlagungszeiträume 2028/2029, 26 % für 2030/2031 und 25 % ab dem Veranlagungszeitraum 2032 (§ 34a Abs. 1 Satz 1 EStG-E).

• Temporäre Einführung einer arithmetisch-degressiven Abschreibung für neu angeschaffte Elektrofahrzeuge (§ 7 Abs. 2a EStG).

• Anhebung der Bruttolistenpreisgrenze bei der Dienstwagenbesteuerung für die Begünstigung von Elektrofahrzeugen von derzeit 70.000 € auf 100.000 € (§ 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 Nr. 3 und Satz 3 Nr. 3 EStG-E).

• Ausweitung des Forschungszulagengesetzes (§ 3 FZulG-E).

Änderung gegenüber der Entwurfsfassung

Abweichend von der Entwurfsfassung wurden die Werte „je Arbeitsstunde“ in § 3 Abs. 3 FZulG von 70 € auf 100 € angehoben.

Prüfungsrelevante Stichworte

Degressive AfA – Elektrofahrzeuge – Körperschaftsteuersenkung – Thesaurierungsbegünstigung nach § 34a EStG – Dienstwagenbesteuerung – Forschungszulage.