Gesetz

§ 34a EStG

Vorschrift im Einkommensteuergesetz

Auszug aus Steuerstoff-Wissen

• Absenkung des Thesaurierungssteuersatzes nach § 34a EStG für nicht entnommene Gewinne von derzeit 28,25 % in drei Stufen auf 25 %. Vorgesehen sind 27 % für die Veranlagungszeiträume 2028/2029, 26 % für 2030/2031 und 25 % ab dem Veranlagungszeitraum 2032 (§ 34a Abs. 1 Satz 1 EStG-E). Degressive AfA – Elektrofahrzeuge – Körperschaftsteuersenkung – Thesaurierungsbegünstigung nach § 34a EStG – Dienstwagenbesteuerung – Forschungszulage.

Kein Originalwortlaut hinterlegt – gezeigt wird ein inhaltlicher Ausschnitt aus einem steuerstoff-Wissensbeitrag, kein Gesetzes- oder Behördentext.

Worum geht es?

§ 34a EStG steht in steuerstoff für Vorschrift im Einkommensteuergesetz und wird in 1 Wissensbeitrag als Rechtsgrundlage herangezogen.

Praxisbedeutung

  • Degressive AfA – Elektrofahrzeuge – Körperschaftsteuersenkung – Thesaurierungsbegünstigung nach § 34a EStG – Dienstwagenbesteuerung – Forschungszulage.

Passende Wissensbeiträge

Automatisch aus der Steuerstoff-Wissensdatenbank abgeleitet – jeder Beitrag zitiert genau diese Fundstelle.

Verwandte Fundstellen

Zurück zum Lexikon