§ 9a EStG
Vorschrift im Einkommensteuergesetz
Auszug aus Steuerstoff-Wissen
Grundlagen der Einkünfteermittlung, Abgrenzung von Betriebsausgaben, Geschenke an Geschäftsfreunde, private Nutzung betrieblicher Pkw einschließlich Elektrofahrzeugen sowie Regeln zum Wirtschaftsjahr.
Kein Originalwortlaut hinterlegt – gezeigt wird ein inhaltlicher Ausschnitt aus einem steuerstoff-Wissensbeitrag, kein Gesetzes- oder Behördentext.
Worum geht es?
§ 9a EStG steht in steuerstoff für Vorschrift im Einkommensteuergesetz und wird in 2 Wissensbeiträgen als Rechtsgrundlage herangezogen.
Praxisbedeutung
- ⇨ Einkünfteermittlung, Betriebsausgaben, Pkw-Privatnutzung und Wirtschaftsjahr
- ⇨ § 2 EStG – Umfang der Besteuerung und Begriffsbestimmungen
Passende Wissensbeiträge
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- Einkünfteermittlung, Betriebsausgaben, Pkw-Privatnutzung und WirtschaftsjahrRechnungswesen / EinkommensteuerGrundlagen der Einkünfteermittlung, Abgrenzung von Betriebsausgaben, Geschenke an Geschäftsfreunde, private Nutzung betrieblicher Pkw einschließlich Elektrofahrzeugen sowie Regeln zum Wirtschaftsjahr.
- § 2 EStG – Umfang der Besteuerung und BegriffsbestimmungenGesetze / EinkommensteuerDefiniert die sieben Einkunftsarten, die Gewinn- und Überschusseinkünfte sowie die Berechnung vom Gesamtbetrag der Einkünfte bis zur festzusetzenden Einkommensteuer.