§ 6b Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 EStG
Vorschrift im Einkommensteuergesetz (Abs. 4, Satz 1, Nr. 3)
Auszug aus Steuerstoff-Wissen
§ 6b EStG – EU-Auslandsimmobilien und Verlust des deutschen Besteuerungsrechts 1. Eine Übertragung einer § 6b-EStG-Rücklage auf im EU-Ausland belegene Immobilien, die zum Anlagevermögen einer inländischen Betriebsstätte gehören, ist nach Auffassung des FG nicht begünstigt, wenn das DBA dem ausländischen Staat das Besteuerungsrecht an den stillen Reserven zuweist.
Kein Originalwortlaut hinterlegt – gezeigt wird ein inhaltlicher Ausschnitt aus einem steuerstoff-Wissensbeitrag, kein Gesetzes- oder Behördentext.
Worum geht es?
§ 6b Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 EStG steht in steuerstoff für Vorschrift im Einkommensteuergesetz (Abs. 4, Satz 1, Nr. 3) und wird in 1 Wissensbeitrag als Rechtsgrundlage herangezogen.
Praxisbedeutung
- § 6b EStG – EU-Auslandsimmobilien und Verlust des deutschen Besteuerungsrechts
- Ein gewinnmindernder Abzug von den Anschaffungs- oder Herstellungskosten nach § 6b Abs. 3 Satz 2 EStG ist in dieser Konstellation ausgeschlossen.
- Der Kläger hatte aus der Veräußerung eines Teils seiner Beteiligung an einer gewerblich geprägten GmbH & Co. KG eine § 6b-Rücklage gebildet.
- § 6b EStG ermöglicht unter bestimmten Voraussetzungen eine Steuerstundung für bei der Veräußerung begünstigter Anlagegüter aufgedeckte stille Reserven.
- Wird der Veräußerungsgewinn nicht unmittelbar auf ein begünstigtes Reinvestitionswirtschaftsgut übertragen, kann grundsätzlich eine gewinnmindernde Rücklage nach § 6b Abs. 3 Satz 1 EStG gebildet werden.
Passende Wissensbeiträge
Automatisch aus der Steuerstoff-Wissensdatenbank abgeleitet – jeder Beitrag zitiert genau diese Fundstelle.
Verwandte Fundstellen
- § 6b Abs. 10 EStG – Vorschrift im Einkommensteuergesetz (Abs. 10)
- § 6b Abs. 10 Satz 1 EStG – Vorschrift im Einkommensteuergesetz (Abs. 10, Satz 1)
- § 6b Abs. 10 Satz 4 EStG – Vorschrift im Einkommensteuergesetz (Abs. 10, Satz 4)
- § 6b Abs. 2a EStG – Vorschrift im Einkommensteuergesetz (Abs. 2a)
- § 6b Abs. 3 Satz 1 EStG – Vorschrift im Einkommensteuergesetz (Abs. 3, Satz 1)
- § 6b Abs. 3 Satz 2 EStG – Vorschrift im Einkommensteuergesetz (Abs. 3, Satz 2)
- § 6b Abs. 5 EStG – Vorschrift im Einkommensteuergesetz (Abs. 5)
- § 6b Abs. 6 EStG – Vorschrift im Einkommensteuergesetz (Abs. 6)
- § 6b Abs. 7 EStG – Vorschrift im Einkommensteuergesetz (Abs. 7)
- § 6b EStG – Vorschrift im Einkommensteuergesetz