Gesetz

§ 6 Abs. 3a UStG

Ausfuhrlieferung (Abs. 3a) — Umsatzsteuergesetz

Auszug aus Steuerstoff-Wissen

8. Ausfuhrlieferungen im nichtkommerziellen Reiseverkehr – § 6 Abs. 3a UStG

Kein Originalwortlaut hinterlegt – gezeigt wird ein inhaltlicher Ausschnitt aus einem steuerstoff-Wissensbeitrag, kein Gesetzes- oder Behördentext.

Worum geht es?

§ 6 Abs. 3a UStG steht in steuerstoff für Ausfuhrlieferung (Abs. 3a) — Umsatzsteuergesetz und wird in 1 Wissensbeitrag als Rechtsgrundlage herangezogen.

Praxisbedeutung

  • Ausfuhrlieferungen im nichtkommerziellen Reiseverkehr – § 6 Abs. 3a UStG

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